Frau stürzt wegen Hundegebell - Rechtslage?

Loony

Erfahrener Benutzer
10. Okt. 2008
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Zur Geschichte:

Vor 2 Wochen passierte ein älteres Ehepaar den Weg neben unserem Garten. Dazwischen ist natürlich unser Gartenzaun, der zusätzlich durch einen Bambushag vor Blicken geschützt ist. (Dieser Bambushag habe ich auf Wunsch der Passanten am Zaun angebracht, das ise sich durch die heranrennende Loony gestört fühlten)

Nun jedenfalls kennen sie Loony schon und wissen, dass sie meist an den Zaun bellen geht wenn jemand da vorbei läuft. Trotzdem ist die Frau vor Schreck gestürzt. Ich bin da natürlich gleich raus aus dem Garten und zu ihr hin und habe ihr geholfen aufzustehen.

Sie klagte über Schmerzen in der Schulter und an der Hüfte. Konnte aber aufstehen. Ich habe sie darauf zu ihnen nach Hause gefahren und empfahl ihnen einen Arzt aufzusuchen zur Sicherheit.

Sie wollten das nicht.

Nun ist Heute der Mann zu mir gekommen und hat mich nach Namen und Adresse gefragt, weil er Anzeige erstatten möchte.

Die Frau sei im Spital und musste an Schulter und Hüfte operiert werden. Ich müsse die OP bezahlten und er werde dafür sorgen, dass ich Loony einschläfern müsse, weil sie höchst aggressiv sei.

Nun zu meiner Frage:

Sie war ja immer auf dem Grundstück und könnte nie und nimmer über den Zaun springen. Kommt der Mann damit durch?
Klar hat sie ein Problem mit dem Territorrialverhalten aber sie bellt ja nicht immer oder wirft sich gegen den Zaun nur bei bestimmten Personen, die sie auch schon von weitem anschimpfen. Klar geht sie da hin!!

Habe schiss um Loony!!!!!! BITTE HELFT MIR!!!

 
Ach scheisse!
Ich denke aber weniger dass er Loony etwas anhaben kann. Sie hat die Frau ja nicht mal berührt. Sie hätte ja gerade so gut wegen einer Wurzel stolpern können. Dass der Hund da gerade noch bellt ist ja nicht das was die Frau wiklich verletzt.

Klar sie ist wegen dem erschrecken gefallen, aber man kann ja wegen allem möglichen erschrecken und hinfallen.

Ich hoffe natürlich trotzdem, dass die Frau sich gut von ihrem Sturz erholt!

 
die OP bezahlen, so ein quatsch...
der hund hat der frau ja nichts getan, so einfach muss man keinen hund einschläfern. die genaue rechtslage kenne ich natürlich nicht, aber da sie gesichert ist, kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, dass dir gross konsequenzen drohen.
hast du eine rechtsschutzversicherung? ich hoffe es sehr für dich. würd da mal nachfragen.

trotz allem: ich würd loony das versuchen abzugewöhnen, ich hasse es auch, so erschreckt zu werden und ich hab nun wirklich keine angst vor dogies, auch nicht vor knutschnasen... ;)

 
Uuihh, scheiss Situation. Ich denke eine klare Aussage kann dir nur ein Jurist geben. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, sofort die einschalten. Seeland, ist das Kt. Zürich? Dann könntest du den Tieranwalt kontaktieren, was du machen sollst. Sonst würde ich mal beim STS anrufen - bei der Dachorganisation. Auch die haben Juristen und dort um Rat fragen.

Ist eine verzwickte Sache, denn eigentlich ist der Hundehalter verantwortlich, dass der Hund Drittpersonen nicht gefährdet. Ob bellen alleine als Gefährdung gewertet wird, oder ob die Sicherung des Hundes durch den Zaun als ausreichend angesehen wird, ist schwierig zu sagen. Auch keine Ahnung, ob und wie die Rechtssprechung bis anhin in diese Richtung gehandhabt wurde.

Frage ist, wie die Frau unterwegs war. War es eine ältere Frau? Zu Fuss?

 
Ist eine verzwickte Sache, denn eigentlich ist der Hundehalter verantwortlich, dass der Hund Drittpersonen nicht gefährdet. Ob bellen alleine als Gefährdung gewertet wird, oder ob die Sicherung des Hundes durch den Zaun als ausreichend angesehen wird, ist schwierig zu sagen. Auch keine Ahnung, ob und wie die Rechtssprechung bis anhin in diese Richtung gehandhabt wurde.
Stimme hier voll zu!

Es ist wirklich so, dass nach Gesetz, ein Hund so zu halten ist, dass er niemanden gefärdet oder belästigt, ob das nun wie in diesem Fall indirekt ebenfalls geltend gemacht werden kann, weiss ich auch nicht, aber deine Rechtschutzversicherung, sofern du eine hast, kann dir sicher weiterhelfen.

Als Beispiel:

Wenn du einen Zaun um das Haus hast, du ihn aber nicht abschliesst, bzw. so sicher machst, dass niemand hinein kann und trotzdem jemand auf dein Grundstück tritt, dein Hund ihn beisst, bist du trotzdem dafür verantwortlich und wirst zur Rechenschaft gezogen.

Grund, es reicht nicht ein Schild hinzuhängen, weil es sein könnte, dass es jemand nicht lesen kann.

 
Auch ich kenne die Rechtslage leider nicht. Kann mir aber schlicht nicht vorstellen, dass Du da mit Konsequenzen rechnen musst.
Es gibt schliesslich viele Gärten mit Hunden die bellend an den Zaun rennen. Da müssten ja alle diese Hundehalter Angst vor einer Anzeige wegen Erschreckens haben.
Klar, es ist dumm gelaufen, dass die Frau vor Schreck gleich gestolpert und hingefallen ist und ich hoffe für sie, dass sie bald wieder gesund ist. Aber Loony hat ihr direkt ja nichts getan.
Nimmt mich wunder ob er wirklich eine Anzeige macht und was dabei raus kommt.
Sighthounds Tip mit der Rechtschutzversicherung finde ich gut, falls Du eine hast, frag da unbedingt mal nach.
Liebe Grüsse
Nadja

 
Ja ich habe einen Rechtsschutz.

Das Seeland liegt im KT. Bern.

Die Frau ist älter (ca 75j) und war zu Fuss unterwegs.

Der Zaun ist so hoch, dass höchstens ein super trainierter Hund drüber springen kann. Und Loony kommt ja knapp 10cm hoch, wegen ihrer Patellaluxation...

Ich bin seit 1 Jahr am übern, dass sie nichtmehr hingeht und bellt. Es ist sehr schwer! sogar meine Hundetrainerin sagt, dass es sehr schwer ist, einem Wachhund das abzugewöhnen...
Habe es mit allem erdenklichem auusprobiert ausser Stromhalsband und Prügelstrafe.
Und das will ich nun wirklich nicht anwenden. Das Clickertraining har nur bedingt Erfolg gebracht.
Sie geht nun bei "normalen" Passanten nicht mehr. Allerdings bei Rollkoffern, sehr lauten Menschen, laut schreiende, rennende Personen oder eben sehr langsamen, die immer stehen bleiben.

Von dem her schonein Erfolg aber eben nur teilweise.

 
Falls es wirklich zu einer Klage kommt könntest du evtl das ganze mit dem Argument anfechten dass sie nicht sofort zum Arzt ging und darum die Schmerzen nicht 100%ig diesem Sturz zuzuschieben sind

 
Sorry, für meine schlechten Geografiekenntnisse. :D

Ich würde morgen als erstes deine Rechtsschutz einschalten!!! Dann kümmern die sich darum. Hast du deine Haftpflicht bei der selben Versicherung? Dann knien die sich sowieso rein, wegen der OP-Kosten.

Wenn es sich um eine ältere Frau handelt und der Mann sicher auch schon betagter ist - und entsprechend reagiert - kann ich mir nicht vorstellen, dass du Probleme bekommst. Die Frau hat sicher auch schon gesundheitliche Beeinträchtigungen (wie z.B. Kreislaufprobleme, Blutdruck oder Zuckergeschichten) und dies hat sicher auch dazu beigetragen, dass sie so stark zu Fall gekommen ist. Das wäre vielleicht genauso gut passiert, wenn ein Auto hinter ihr unvermittelt gehubt hätte. Ausserdem war und blieb Loony ja auf eurem Grundstück und war gesichert.

Hast du es schon mal mit Wasser versucht, wenn sie am Zaun bellt? Bei uns hat dies als Einziges genutzt.

 
so ein misst...kenne leider die Rechtslage auch nicht genau...drücke fest die Daumen, dass es ein gutes Ende hat

 
Was du betreffend Rechtslage zu erwarten hast, denke ich das es so ist, wie es Ceskoslovenský vlcák geschrieben hat.

Ich würde das Verhalten des Hundes ganz klar korrigieren. Klar ist es schwierig und es braucht auch eine absolute Konsequent von deiner Seite her.

Meine Malinois Hündin habe ich anfangs genau aus diesem Grund nie im Gehege alleine gelassen, damit sie mit dem Leute anbellen keinen Erfolg haben konnte.

Auch wenn deine Hündin nicht über den Zaun springen kann: Die Passanten wissen das nicht und haben eben Angst - finde ich verständlich.

Ich würde mit den alten Leuten im Guten versuchen das Gespräch zu suchen und der Frau noch einen Blumenstrauss ins Spital bringen und ihr erklären, dass du mit deinem Hund daran arbeitest. Und glaub mir: Es ist möglich einem Hund sowas beizubringen ;)

 
Ja habe alle Versicherungen bei derselben Gesellschaft.

Die Frau konnte schon vorher sehr schlecht gehen. Es war also kein Zufall.

Bin leider nicht in einem SKG Verein, da ich einen Mischling habe.

Mit Wasser habe ich es auch schon versucht aber da rennt sie einfach aus der Gefahrenzone und macht weiter...

Muss es so beschreiben: Erst kommt der Weg, dann der Zaun und ca 30cm nach dem Zaun hats noch eine Tuja, welche die ganze Länge des Gartens einnimmt. Also muss ich immer erst die Runde machen um hinter die Tuja an der Zaun zu kommen und da bin ich mit Wasser Machtlos...

Hier noch eine Zeichnung...

 
...kann man nicht etwas anbringen, dass Loony nicht mehr zwischen Tuja und Hag gehen kann?

 
Ich hatte alles abgesperrt mit zusätzlichem Hag aber da geht sie einfach durch die Tuja hindurch...
Da habe ich teilweise mit Netz abgesperrt aber da verfängt sie sich darin und kommt nicht mehr raus. Will ja auch nicht, dass sie sich verletzt!!!

 
Ich würde provisorisch einen Zaun, vielleicht lässt sie sich von einem Schafzaun aufhalten ?( (ohne Strom ;) )anbringen vor der Hecke und dann, wenn sie hinrennt und bellt hast du sie! Wenn sie zu schnell ist kannst du ja statt der kleinen Spritze den Gartenschlauch nehmen :D

 
steht da die frau nicht in der beweispflicht, dass sie wegen deinem hund gestürzt ist?
wenn das nächste mal die kinder unten an der strasse kreischen, fall ich auch mal hin und behaupte ich bin wegen denen erschreckt...
meine damit: man kann ja allem einfach mal die schuld geben, wenn einem irgendwas zustösst..
ich denke die frau hat es da nicht einfach, irgendwas gegen dich erreichen zu können. dein hund war gesichert HINTER dem zaun..
somit bist du deiner sicherungspflicht auch nach gekommen.
also stand hier der hund auch unter kontrolle und konnte die frau gar nicht direkt belästigen, da er ja nichtmal ein direkter kontakt statt fand.
ich würde auf jeden fall einen rechtsanwalt befragen. die kennen die rechtslage genau und können dir auch genau auskunft geben.