Hallo Pumba
Falschaussagen des Hundehalters mit der Auszugsleine, nicht von der Polizei !
Der Fall liegt bei Chefjournalist Herr Wunderli der Schaffhauser Nachrichten. Haltebewilligung mit Auflagen, Bestätigungen der Besuche von Hundeschulen, Gutachten der Hündin, Kantonstierarztschreiben, Provisiorische Verfügungen, Stellungsnahmen der Nachbarn inkl. Anwaltsschreiben liegen vor. Ob der Journalist den Fall veröffentlich ist uns noch nicht bekannt.
Ich hoffe auf dein Verständnis das ich die an mich gerichteten Schreiben nicht veröffentliche.
Hier aber der geschilderte Vorfall der betroffenen Hundehalterin.
Pressemitteilung!
Aufgrund einer Falschaussage eines Hundehalters wurde meine Rottweilerhündin „Nessi“ am Mittwoch 08. September 2010 mit einer „Superprovisorischen Verfügung“ beschlagnahmt! Dieser Herr behauptete; meine Hündin „Nessi“ sei auf seinen Hund losgegangen. Dabei geschah es genau umgekehrt. Ich ging mit meiner Hündin mit Maulkorb und kurzer Leine abends spazieren –wohlverstanden meine Hündin hat noch nie einen Menschen oder ein anderes Tier angegriffen! Auf einmal stürzte im Dunkeln ein Hund auf meine Hündin. Den Besitzer konnte ich nicht sofort sehen, denn der Hund war an einer ausgezogenen Flexileine und der Besitzer war dadurch einige Meter entfernt von seinem Hund. Da meine Hündin einen Maulkorb anhatte, konnte sie den Angriff des Hundes weder mit der Schnauze abwehren, weder den Hund halten noch beissen. Sie hatte mit Maulkorb und kurzer Leine keine Chance gegen diesen Hund. Hat dann aber so gut es ging versucht, sich gegen den Angriff dieses Hundes zu wehren. Durch die lange Schnur der Flexileine haben sich beiden Hunde in diese verwickelt, sodass ich zuerst die Beiden von der Schnur lösen musste.
Ich schlichtete dann sofort den Streit zwischen den beiden Hunden, indem ich meinen Rotweilerhündin am Halsband zurücknahm. Anschliessend gingen wir beide weiter und der Herr rief mir noch hinterher, dass er mit dem Kantonstierarzt Dr. Brunner sehr gut befreundet sei und eine Anzeige machen würde! Eigentlich hätte ich eine Entschuldigung von diesem Herrn erwartet. Ich machte mir dann keine weiteren Gedanken mehr, denn schliesslich hat ja sein Hund meine Hündin angegriffen und meine hat sich nur gewehrt!
Offenbar machte dieser Herr am selben Abend eine Anzeige bei der Schaffhauser Polizei und am nächsten Morgen um neun Uhr bekam ich schon ein Telefon von der Sekretärin des Schaffhauser Kantonstierarztes. Diese wollte bei mir zuhause noch am selben Tag einen Termin mit mir abmachen um meine Version zu diesem „Vorfall“ anzuhören. Ich fragte sie, ob ich auch zu ihr ins Büro kommen könnte. Doch sie verneinte und wollten unbedingt zu mir nach Hause kommen. Ich fand das schon ein bisschen komisch und fragte zu Sicherheit nach, ob sie denn meinen Hund holen komme. Sie verneinte dies und sagte mir, sie wolle nur den Sachverhalt klären. Dies tönte für mich noch logisch und ich war beruhigt, dass sie auch meine Version hören wollte und machte mit ihr so schnell wie möglich einen Termin ab. Leider bin ich einer bitteren Lüge aufgelaufen, denn die Sekretärin des Veterinäramtes erschien bei mir in Begleitung eines Polizisten und bekam als allererste den Befehl; ich solle der Hündin den Maulkorb anziehen und sie dem Polizist übergeben. Ich war derart unter Schock, dass alles getan habe was mir befohlen worden ist und mir blieb ja auch keine andere Wahl übrig. Noch immer unter Schock, fragte ich den Polizisten noch, weshalb er denn die Hündin wolle, er sagte; ich komme sofort wieder zurück und lief schnell mit meinen Hund die Treppe hinunter, wobei meine Hündin sich dagegen sträubte. Sie wollte nicht mitgehen und verstand überhaupt nicht was mit ihr geschah. Er verstaute dann meine Hündin in sein Auto und kam nochmals die Treppe hoch. Ich wollte sofort wissen, was jetzt mit meinem Hund passiert. Dabei erhielt ich nur die Antwort; ich soll mich beim Kantonstierarzt melden. Auf alle meine Fragen bekam ich keine Antwort. Es wurde mir nicht einmal gesagt, wohin sie meinen Hund nun bringen würden. Meine Hündin wurde von Amtes wegen regelrecht verschleppt! Erst als meine Hündin schon ins Auto verfrachtet worden war, konnte ich dann meine Version des Vorfalls erzählen, daraufhin sagte die Sekretärin des Kantonstierarztes Frau ……., sie habe eine andere Aussage von dem Herrn, welche die Anzeige gemacht hätte. Ich machte sie darauf aufmerksam, dass diese Aussage nicht der Wahrheit entspreche und behaarte auf meiner Version des Vorfalls. Sie meinte dann lakonisch; dass in so einem Fall immer zu Gunsten der Öffentlichkeit entschieden würde und sie müsse mir ja dann nicht erklären was dies heisse! Damit gab sie mir zu verstehen, dass einmal mehr ein Hund wegen seiner Rasse und wegen falschen Behauptungen eingeschläfert wird, ohne den Sachverhalt seriöse abzuklären! Laut dieser Aussage der Sekretärin des Veterinäramts Schaffhausen, kann also einfach irgendjemand etwas behaupten und dazu noch erwähnen, dass er mit dem Kantonstierarzt sehr gut befreundet ist und schon wird ohne Wenn und Aber ein unschuldiger Hund getötet.
Sekretärin und Polizist verliessen dann meine Wohnung und meinten noch, ab morgen sei der Kantonsveterinär wieder im Büro zu erreichen. Als ich den Kantonstierarzt von Schaffhausen Herrn Brunner am nächsten Tag endliche erreichen konnte, wollte er mir dann auch keine Auskünfte über den Aufenthalt und über das Schicksal meiner Hündin geben. Er meinte noch; dass er sich zuerst alles überlegen würde und fügte noch hinzu, meine Version interessiere ihn nicht! Er werde jetzt abklären, ob meine Hündin gefährlich sei und ich müsste ihn jetzt nicht jeden Tag anrufen und er würde mir dann schon Bescheid geben. Am Donnerstagabend rief er mich dann an um mir mitzuteilen, dass ich mit meiner Rotweilerhündin am darauffolgenden Samstag einen Wesenstest machen müsse. Nach diesem Test sagte mir die Wesenstestprüferin , dass ich noch in derselben Woche Bescheid bekäme. Da ich leider von keiner Seite mehr etwas hört, habe ich immer wieder beim Kantonstierarzt über den Stand der Dinge nachgefragt und bekam immer dieselbe Antwort und die lautete: Er hätte jetzt keine Zeit dafür und hätte andere wichtige Dinge zu erledigen. Ausserdem müsse er den Wesenstest zuerst auswerten! Bis heute habe ich weder meine Hündin zurückbekommen noch Bescheid vom Veterinäramt erhalten und dies seit Mitte September 2010. Ausserdem ist es sehr fragwürdig, dass ausgerechnet ein Kantonstierarzt einen Wesenstest auswerten darf! Solche Tests müssen von seriösen und unabhängigen Fachleuten ausgewertet werden und nicht von einem Kantonstierarzt.
Wir vermissen und lieben unsere Hündin „Nessi“ sehr. Für uns ist sie ein liebevolles Familienmitglied, ein Lebewesen und nicht ein Schrank, denn man einfach mal irgendwo hinstellt. Sie ist ein Teil unsere Familie, doch dies scheint den Kantonstierarzt nicht zu interessieren. Für ihn sind offenbar Tiere nur eine unbeseelte Waren, mit der man umgehen kann wie man will. Ein Kantonstierarzt mit so einer verwerflichen Einstellung zu Tieren, ist wohl fehl am Platz. Wir brauchen Kantonstierärzte, die Tiere als Lebewesen sehen und behandeln! Da wir uns grosse Sorgen machen um unsere Hündin und inzwischen bemerkt haben, dass wir regelrecht über der Tisch gezogen und reingelegt worden sind und der Beamtenwillkür dieses Kantonstierarztes total ausgeliefert sind, haben wir eine Anwältin eingeschaltet und die unrechtmässige „Vorsorgliche Beschlagnahmung“ - die nur auf Grund unhaltbarer Beschuldigungen und Lügen und offenbar als Freundschaftsdienst –angeordnet worden ist, Rekurs bei zuständigen Volksdepartement eingereicht. Wir wollen unsere schuldlose und von uns allen geliebte Hündin wieder wohlbehalten zurückhaben. Interessant ist, dass der Hund des Freundes des Kantonstierarztes nie einen Wesenstest machen musste! Sind wir wirklich so weit in der Schweiz, dass wir Hundehalter und unsere Hunde unfähigen Kantonstierärzten und Behörden derart ausgeliefert sind? Wie können wir uns und unsere Hunde vor so einer unglaublichen Behördenwillkür schützen?!