ich war ja in zwei kursen, einmal mit dawn, einmal mit jendayi. es waren alles nette, wissbegierige leute, viele ersthundehalter.
Da es nicht kontrolliert wird, muss wer keine Lust hat momentan auch noch nicht hingehen. Viele wissen von einer Pflicht ja noch nichtmal.Original von Pumba
Ich hoffe für dich als SKN Leiterin das du viele motivierte Leute hast ... mir würds stinken Leute zu unterrichten die kommen müssen und es auch nur als muss ansehen ... stell ich mir je nach Gruppe nicht einfach vor ...
Wesenstest NRW? Davon habe ich gar nix gesagt. Wesenstests gibts ja nicht nur dort. Ich meinte das halt viele Elemente von einem Wesenstest "geprüft" werden.Original von Frau Faser
@Tagtraum, ja deine Aufzählungen stimmen grösstenteils, allerdings hat das herzlich wenig mit dem Wesenstest NRW zu tun...
so hab ich mir das ehrlich gesagt gar noch nicht überlegt ...Original von Tagtraum
Da es nicht kontrolliert wird, muss wer keine Lust hat momentan auch noch nicht hingehen. Viele wissen von einer Pflicht ja noch nichtmal.
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http://www.bvet.admin.ch/tsp/02222/02230/02529/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCEe355e2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--Was bedeutet die „Meldepflicht bei auffälligen Hunden“ für die Hundetrainer/innen?
Die Meldepflicht besteht für Hundetrainer/-innen nach Art. 78 der Tierschutzverordnung – auch, wenn es sich bei dem/der Hundehalter/-in um eine/n Kunden/-in handelt: Hundetrainer/innen als Sachver-ständige müssen melden, wenn ein Hund übermässige Aggression zeigt oder es durch den Hund zu einer erheblichen Verletzung eines Menschen oder Tieres gekommen ist. Erheblich ist eine Verlet-zung, wenn sie einen Arzt- / Tierarztbesuch erforderlich macht. Die kantonalen Veterinärämter werden aufgrund der Meldungen den Sachverhalt prüfen und eine Beurteilung vornehmen, anhand welcher dann, falls erforderlich, entsprechende Massnahmen eingeleitet werden können.
Wenn ein SKN-Kursteilnehmer sich der Vorgehensweise des Kursleiters widersetzt, weil er mit der Ausbildungspflicht nicht einverstanden ist, oder die Methode des Kursleiters nicht akzeptieren will und so den Kurs und die übrigen Kursteilnehmer permanent stört, Anordnungen und Anregungen ignoriert und so seinen Protest zum Ausdruck bringt – muss dann trotzdem dem Kursteilnehmer der SKN ausgestellt werden?
Der Kursteilnehmer hat sich bei einer Hundeschule zum Kurs angemeldet. Wie bei normalen Hundekursen oder Veranstaltungen der Hundeschule, hat er sich damit bereit erklärt, die Kursbedingungen des Anbieters zu akzeptieren. Wenn er dann die Teilnahme am Kurs verweigert oder den Kurs stört, kann der Kursleiter den „Störenfried“, wie bisher auch, von einer weiteren Kursteilnahme ausschliessen. Gibt es konkrete Punkte, mit denen der Kursteilnehmer unzufrieden ist, kann er diese dem Kursleiter mitteilen. Unabhängig davon, ob es sich um einen freiwilligen Kurs oder um einen SKN-Kurs handelt, ist zwischen der Hundeschule und dem Kursteilnehmer vertragsrechtlich zu klären, wer von beiden seine Verpflichtungen nicht erfüllt (Kursanbieter oder Kursteilnehmer) und welche Konsequenzen das hat.
Hat der SKN-Kursleiter die Möglichkeiten den Sachkundennaschweis zu verweigern, wenn ja wann?
Durch den SKN wird dem Kursteilnehmer bestätigt, dass ihm die nach der Tierschutzverordnung und der Verordnung des EVD über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren erforderlichen Inhalte und Fähigkeiten vermittelt wurden. Wenn eine Person offensichtlich nicht am Kurs teilgenommen hat und die praktischen Ãœbungen, die zum Pflichtteil des SKN gehören verweigert, muss ihm daher auch kein SKN ausgestellt werden. Es ist unter Umständen sinnvoll, zu Beginn des Kurses darauf hinzuweisen, dass die Ãœbungen Teil des SKN sind und mit dem SKN nicht nur die Anwesenheit bestätigt wird.
ich hab mich nochmals schlau gemacht, bei einem Juristen ... Er meinte dass es gut sein kann, dass bei einem Schadenfall die Haftpflichtversicherung den SKN sehn will !!! Und wenn man keinen Vorlegen kann, kann die Haftpflicht den Schaden ablehnen und nicht bezahlen !!!!!!!!! ist also nicht so einfach, wer keine Lust hat, lästs halt mal bleiben .....riginal von Tagtraum
Zitat: Original von Pumba
Ich hoffe für dich als SKN Leiterin das du viele motivierte Leute hast ... mir würds stinken Leute zu unterrichten die kommen müssen und es auch nur als muss ansehen ... stell ich mir je nach Gruppe nicht einfach vor ...
Da es nicht kontrolliert wird, muss wer keine Lust hat momentan auch noch nicht hingehen. Viele wissen von einer Pflicht ja noch nichtmal.