Ehrlich geagt hat mich dieser Beitrag ein wenig verärgert.Original von Findus
für eine angehende Tiermediziniern erstaunlich...
dass sie den Kurs machen muss als "Neu"Halterin ist doch klar... ein wenig mehr Info vorgängig hätte das geklärt...
und wieso soll der Hund da Schaden nehmen? niemand zwingt ihn da zum Spielen...
komische Haltung...
Ja, generell muss ich Dir da auf jeden Fall Recht geben. Aber in diesem konkreten Fall, welcher dort gezeigt wurde, hatte ich kein Verständnis.Original von Thomidizzy
Theoriekurs ja, Praxiskurs für alte Hunde nein ! Ich glaube, nur ZH kennt eine Altersgrenze und da alle sich scheinbar einig sind, dass vier Stunden nirgends hinreichen, warum dann dieser Mist ? Ganz einfach, man macht Kohle damit. Nicht die Trainer, sondern der Staat. Obligatorische Welpenstunde und Junghundkurse wären da schon wesentlich sinnvoller, vor allem, weil man nicht ein Jahr warten kann. Alten Hunden aber, die vermittelt werden sollen, legt man so nur Steine in den Weg. Ich weis von was ich rede, ich engagiere mich stark für eine Orga, die solche Hunde vermittelt. Für viele bedeutet das, dass sie im TH sterben. ich bin der Meinung, hier wurde eine an und für sich gute Idee nicht fertiggedacht.
Wusste ich bis Dato noch nicht...dann seh ich da ja gar kein ProblemOriginal von Rebecca
Hab mir grad mal die Hälfte angesehen. Hmmm, also erstens, den Theoriekurs muss sie sowieso machen, davor kann sie sich nicht drücken. Sie gilt offiziell als Ersthundehalter und so wie ich es verstanden habe, hat sie diesen ja auch nicht gemacht vor dem 1. September.
Übrigens glaube ich nicht, dass die Behörden völlige Paragraphenreiter sind. Wenn ein Tierärtzliches Attest eingereicht wird, dass der Hund schwer Krank oder schon fast über gut und bös hinweg ist, dann wird sicher der betroffene Hund befreit vom Kurs. Denn wenn nicht, wäre es ja Tierschutzrelevant
Also Hunde könnten befreit werden, allerdings muss das neue Frauchen den Kurs trotzdem machen.
Es war der Wunsch der Schwiegermutter, für den Fall der Fälle. Sie wohnt komplett abgelegen in einem kleine Dörfchen und sollte warum auch immer die alte Dame mal aus dem Garten ausbüchsen, das sie sofort zu ihr zurück kommt und nicht erst in den kanton Zürich verfrachtet wird und dann wieder zu ihr transportiert werden müsste.Original von Finduswar denn, sergej.kisha, bei der westi-hündin, ein halterwechsel notwendig?
hätte man die Schwiegermutter nicht einfach als pflegestelle angeben können?