Original von Niina mit Matti
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Genf: Verboten sind American Staffordshire Terrier, Boerbull, Cane Corso, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, American Pitbull Terrier, Presa Canario, Rottweiler und Tosa sowie deren Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil. Besuche von höchstens 30 Tagen (am Stück oder einzeln) pro Jahr von nicht im Kanton wohnhaften Personen sind unter der Auflage von Maulkorb- und Leinenpflicht gestattet. In Genf arbeitende aber nicht wohnhafte Personen dürfen ihren Hund unter diesen Auflagen uneingeschränkt mitführen. Der Zuzug ist nicht mehr erlaubt. Bereits in GE wohnhafte Hundehalter dieser Rassen müssen bis Ende März 2010 ein Gesuch um Bewilligung einreichen. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden.