Verboten sind Hunde der Rassentypenliste II sowie deren Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil (American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, BULLTERRIER, Staffordshire Bullterrier, AMERICAN BULL TERRIER, Pitbull Terrier, Bandog und Basicdog). Besuche von höchstens 30 Tagen (am Stück oder einzeln) pro Jahr von nicht im Kanton wohnhaften Personen sind unter der Auflage von Maulkorb- und Leinenpflicht gestattet. In Zürich arbeitende aber nicht wohnhafte Personen dürfen ihren Hund unter diesen Auflagen uneingeschränkt mitführen. Der Zuzug ist nicht mehr erlaubt. Bereits in ZH wohnhafte Hundehalter der Rassentypenliste II müssen bis Ende März 2010 ein Gesuch um Bewilligung einreichen. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden.
(original von niina post 1)
stehen aber beide auf der liste.. ?( (habe sie gross gemacht..sind auch beide auf der seite das vet.amts aufgelistet..)
saffordshire bullterrier kenne ich.
und der american staffbull kommt übrigens auch von england, weiss aber auch nicht wieso der am. staffbull heisst..
(original von niina post 1)
stehen aber beide auf der liste.. ?( (habe sie gross gemacht..sind auch beide auf der seite das vet.amts aufgelistet..)
saffordshire bullterrier kenne ich.
und der american staffbull kommt übrigens auch von england, weiss aber auch nicht wieso der am. staffbull heisst..