SOKA Gesetze ab 1.1.2010 im Überblick

Diese Liste ist schon ziemlich wirr, völlig sinnfrei warum welche Rassen in einzelnen Kantonten aufgeführt wird und in anderen nicht. Beim Tessin hats "wenigstens" bisschen eine Logik, alle grossen kräftigen Rassen plus Diensthunderassen = alle Rassen die sich evt. jemand als "Schwanzverlängerung" in Betracht ziehen könnte. Aber z.B. Vaud: American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier und Rottweiler. Ahja und was hat die wohl bewogen genau diese auszuwählen? Weil sie öfters in der Zeitung kommen?? :rolleyes: Bin schon froh dass die in Zug (noch) nicht so gaga sind.

Aber ja: super Niina dass du dich da rangesetzt hast!

 
Ich hatte ja keine Ahnung das Thombhu in Tessin auf der Liste ist.. Mastino del Tibet hör ich zum erstenmal ..=O
aber ich halte mich sowieso nie lang im Tessin auf..
Danke fürs zusammenstellen..auch wenn das schon letztes jahr war... hätte jetzt nie in eine SOKA liste geguckt weil ich es einfahc nicht erwartet hätte ... :blush:
in Tessin sind aber so ziemlich alle Herdis verboten... ich nehme an mit Kaukasischer Schäferhund meinen sie ja Owtscharka, Kuvi wurde auch erwähnt, Komondor, etc...

 
Dass das SOKA Gesetz unsinnig und Bürokraten erstellt wurde, sehen ja sicherlich viele hier in diesem Forum auch so?


In der Schweiz haben wir ja auch das Recht, ein Gesetz wieder zu ändern!?

 
Nun, ich hab mich wahnsinnige 5 Minuten mit den Gesetz in TG befasst :eng

ja, ähm, nur wenn ich mit meinem Hund dort pinkeln gehen will, muss ich für 500.-chf eine Bewilligung beantragen? 

bisseli mühsam :ugly:  

Bzw. was genau heisst "In der Regel wird ein Kostenvorschuss von 500.- Franken verlangt [...]" 

Kostenvorschuss heisst für mich, ich krieg eher noch was retour?

Bis auf die Nachweispapiere ist sonst das ganze Bewilligungsverfahren ja relativ "easy". 

 
Kaethu, wo hast du das denn her? Meines Wissens sind die 500.- nur fällig, wenn du im Kanton wohnst und da eine Bewilligung beantragst. Zum Besuch wird dies nicht nötig sein.

ps.: Da sind wir in Basel ja noch gut weggekommen, wir bezahlen "nur" die Hälfte...

 
http://www.veterinaeramt.tg.ch/xml_71/internet/de/application/d11297/f8483.cfm

Merkblatt Hundehaltung und Merkblatt zur ordentlichen Bewilligung

"Wer einen solchen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt im Voraus eine kantonale Bewilligung. Diese Bestimmung gilt auch für Personen, die nicht im Kanton Thurgau wohnhaft sind, wenn sie sich mit ihrem Hund im Thurgau in der Öffentlichkeit aufhalten wollen."

Ich mach mal eine kleine Mail ans Vetamt dort und frage mal nach. 

Fragen kostet nichts :)

 
Hm, spontan denke ich dabei eher an Spazierdienste /Hütedienste und nicht an Privatpersonen, die Kollegen besuchen.

Frag mal nach, bin gespannt.

 
Ach hallo Papierkrieg :ugly:  

Hab gerade gefunden

Kurzfristige Einzelfälle, Tourismus, Besuche 
Wir erlauben den Aufenthalt unter Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum für 30 Tage. 
Leinenpflicht bedeutet, dass die Leine stabil sein muss und nicht länger als 2,5 Meter lang ist. 

na immerhin ;)  
(aber müssen die das auf 10 Dokumente verteilen...)

 
Mit der Bewilligung hat mans in TG dann glaub doch einfacher, man muss nur paar Blätter beilegen (gut, das mit dem Herkunftnachweis ist etwas schwierig bei TH Hunden :) ). 

In BL muss man sich ja schon fast ausziehen :ugly:  

Eja was solls, selberschuld hab ich mir so einen Hund angeschafft ;)  
Bin schon froh, haben wir in BE so garkeine Probleme! (und auch in den von mir meistens besuchten Kantonen ists auch easy)

 
Hab gerade ein relativ harsches Mail vom VetAmt TG bekommen :eng

(jaja, diese 30 Tage Klausel habe ich erst nach dem Mail gesehen)

etwas Blabla zu den 30 Tagen und dann noch: 

Ausserdem mache ich Sie darauf aufmerksam, dass der Hund dringend in der Heimtierdatenbank ANIS auf Ihren Namen zu registrieren ist, wenn Sie einen Verstoss gegen das Tierseuchengesetz vermeiden wollen. Die Frist zur Ummeldung beträgt 10 Tage, und die sind seit Mitte Mai wahrlich vergangen... 
Hihi, ist er bei ANIS nach mir suchen gegangen? :ugly:  

 
Ja, demnach schon... nicht gerade nette Antwort.... Ist Lilo noch in der "Probezeit", dass du sie noch nicht umgemeldet hast?

Hätte ja auch sein können, dass du für jemand anderen fragst...

 
Zuletzt bearbeitet:
Da informiert man sich im Voraus und bekommt so ne pampige Antwort, find ich also mehr wie frech.

 
Lilo habe ich bis Ende August nur unter einem Probevertrag und sie ist noch im Besitz der Bullstaff Hilfe (Standard-Verfahren bei Ersthundehaltern, gibt erstmal 3 Monate Probevertrag), deswegen ist sie bei ANIS noch nicht auf mich. 

Auf die einzelnen Fragen ist er mir nicht gross eingegangen

habe z.b. auch wegen der Aktualität des Strafregisterauszuges gefragt - logisch muss der wohl aktuell sein, aber das steht bei denen nicht :ugly: (deswegen kommt er auch auf Mitte Mai, weil ich das wegen dem Auszug erwähnt habe). 

und in welcher Form der Herkunftnachweis sein müsste, weiss ich auch nicht... gut, er schrieb auch 

"Wenn es Ihnen bei uns dann so gut gefällt, dass Sie bleiben möchten, kommen Sie um ein Bewilligungsverfahren allerdings nicht herum. Dies dürfte aber bestimmt zu bewältigen sein! "

Von daher geh ich jetzt mal davon aus, dass der von mir erwähnte Schutzvertrag wohl als Nachweis genügen würde ;)  

 
Finde so einen Probevertrag gut, so hat auch die Orga noch die Möglichkeit was zu unternehmen, sollte beim HH etwas nicht stimmen.

Der Satz "Dies dürfte aber bestimmt zu bewältigen sein!" hört sich dann schon wieder netter an. Aber trotzdem könnte man die Tonart etwas anpassen, war ja nur ne Frage.

 
Finde den Vertrag so auch relativ easy. Schlussendlich ist es "egal", dass sie mir erst ab Ende August so wirklich gehört. 

Habe auch nur eine Kopie vom Impfausweis :ugly:  

Aber natürlich hat mich auch schon unsere Gemeindeschreiberin angehauen (ist eine Bekannte von mir), wieso ich meinen Hund noch nicht angemeldet habe :eng

Und die Antwort vom VetAmt ist auch ok. Ich fand sie etwas harsch und war eben darüber überrascht, dass der mich gleich gecheckt hat :ugly:  

(und ich finds jeweils doof, wenn man auf die einzelnen Fragen nicht eingeht - wobei er hat wohl "tagtäglich" solche Mails und dann nervts wohl auch ;) )

 
das problem im TG ist die allmend frauenfeld. dort kommen massig leute mit listenhunden aus andern kantonen und das ist nun mal widerrechtlich. sie kommen ohne leine und maulkorb und auch noch regelmässig. das gibt immer wieder ärger und meldungen, denn a) gibt es leute, die es darauf anlegen andere zu melden (die hündeler auf der allmend sind vielen eh schon ein dorn im auge, da kommt jeder verstoss grad recht) und B) machen sie dort einfach auch kontrollen und dann müssen die ja gemeldet werden. ich  sehe mehrere ZH dogos (im ZH nicht auf der liste, bei uns schon) die als "dalmatinerboxermix" oder ähnliches daherkommen.

wieso aber musst du in den TG? ziehst du zu uns? :-D   verglichen mit den kantonen, die ein listenhundeverbot hat, wie der angrenzende ZH zb. sind wir noch "human"...

 
Nene, auswandern tu ich nicht gerade :)

Wir haben von unserer RR Gruppe ca 1-2mal im Jahr einen Spazi in der Ostschweiz. Muss aber ehrlich gestehen, dass ich nicht mal, zu welchem kanton der Ort gehört, wo wir waren... (Muss mal suchen, wie der Ort hiess...)