@Wolf, das stimmt so einfach nicht.
ANIS Animal Identity Service AG wurde 1992 gegründet. Ihre
Aufgabe ist es, die Daten von gekennzeichneten Heimtieren zu registrieren und zu
verwalten.
ANIS führt die einzige nationale Heimtierdatenbank der
Schweiz.
ANIS arbeitet im Auftrag der Kantone und führt deren kantonale
Hunderegister (gemäss den Vorschriften der eidgenössischen
Tierseuchenverordnung).
ANIS arbeitet eng mit anderen europäischen Datenbanken
zusammen und ist Gründungsmitglied der Europäischen Heimtierdatenbank.
ANIS ist Anlaufstelle für alle in der Schweiz gefundenen
Heimtiere mit Microchip und/oder Tätowierung und unterhält dafür einen
24h-Dienst
Quelle: Anis.ch
Klar, in der Schweiz ist Chippflicht, er müsste bei der Anis registriert sein. Aber das kontrolliert niemand! Ausser der Hund läuft mal weg, wird gefunden und dann wird geschaut, ob er einen Chip hat.
Die Gemeinde kontrolliert keine Chipnummer! Da kannst du angeben was du willst.
Falls dann mal tatsächlich ein illegal in die Schweiz eingeführter Hund oder in der Schweiz geborener Hund, der einfach nicht gechipt wurde entläuft und sich tatsächlich der Besitzer beim TH meldet, dann wird der "nur" wegen der Chippflicht und der illegalen Einfuhr gebüsst (wenn überhaupt) und da wird (ausser der Hund ist offensichtlich verwahrlost, krank, etc.) es keine weiteren Konsequenzen geben.
Das Veterinäramt hat Interesse an den Leuten, die die Hunde in die Schweiz karren, an denen, die die Hunde kaufen, nicht wahnsinnig, da diese ja kein Vorsatz haben....
Wenn der Hund in der Schweiz geboren wurde, interessiert es die gar nicht, abgesehen davon, dass man den Hund chippen muss.
Also in so einem Fall wie hier, falls der Chi tatsächlich illegal in die Schweiz gebracht wurde, nicht gechipt wurde, der Hund keine offensichtlichen Vernachlässigungszeichen aufweist, etc. wird sie höchstens eine Mini Busse bezahlen müssen. Die Haltung wird NICHT kontrolliert.
Und das Gesundheitsamt hat mit Tieren nichts am Hut.