Was die Hundehalter im Aargau erwarten wird! Teil 1

Herder

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19. Okt. 2011
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Quelle: http://faires-hundegesetz.ch/zur_sache/gegenargumente/ [edit Frau_D.]

Gegenargumente

Gesamtrevision Hundegesetz / Abstimmung vom 27. November 2011

Konsequenzen aus dem geplanten Hundegesetz

Einleitung:

Bis anhin konnte der Aargau als liberaler Kanton, welcher nur regelt, was nötig ist, betrachtet werden. Leider geht diese liberale Haltung immer mehr verloren und es wird versucht, sämtliche Bereiche der Bevölkerung zu regeln (z.B. neue Schulverordnung, Abklärung sämtlicher Kinder vor dem Kindergarteneintritt). Als weiteres Beispiel für den staatlichen Eingriff in die persönlichen Belange der Bürger dient das vorliegende Hundegesetz, das am 27. November 2011 zur Abstimmung kommt.

Der Regierungsrat resp. verschiedene Politiker scheinen den Konkurrenzkampf um immer strengere, einschneidendere und willkürlichere Hundegesetz aufzunehmen und versuchen gleichzeitig sich als Wohltäter für Mensch und Hund darzustellen. Dabei wird bewusst darauf verzichtet, die massiven Einschnitte für den grössten Teil der Hundehaltenden aufzuzeigen. Im Gegenteil, es wird behauptet, dass mit Rasselisten, die ca. 1% der Hundepopulation betrifft, der grösste Teil der Unfälle mit Hunden vermieden werden kann. Es wird suggeriert, dass es gefährliche Hunde (Rassenliste) und ungefährliche Hunde (alle anderen) gibt und die Bevölkerung so in einer Scheinsicherheit wiegt.

Beschämend ist die Tatsache, dass sich der Kantonalverband der Aargauer Kynologen (KVAK) für dieses Gesetz stark macht. Dies vor allem unter dem Aspekt, weil der KVAK im Vorfeld der Revision des Hundegesetzes bereits einen namhaften fünfstelligen Betrag erhalten hat, um ein Ausbildungsprogramm für sogenannt potenziell gefährliche Hunde zu erarbeiten. Mittels Gesetz soll dann dem KVAK während zwei Jahren noch eine finanzielle Entschädigung von Fr. 20´000.00/Jahr zur Verfügung gestellt werden.

Störend ist auch die Tatsache, dass Massnahmen bei der ANIS durch die amtlichen Stellen eingetragen werden, aber die ANIS dem betroffenen keinen Auszug erstellen will. Zitat von Marisa Bichsel, ANIS, vom 23. Oktober 2008: „Dossiereinträge können nur von den offiziellen zentralen Stellen des Kantons gemacht oder eingesehen werden (Veterinäramt, Kantonstierarzt). Auszüge irgendwelcher Art können von Privatpersonen nicht beantragt werden. Die betroffenen Personen wissen normalerweise, wenn ein Dossiereintrag gemacht wurde.“ Somit kann über einen Hundehalter ein Dossier, ohne sein Wissen und ohne Garantie, dass der Inhalt korrekt ist, eine Fiche angelegt werden. Der Hundebesitzer wird so amtlich gebrandmarkt.

Gesetzesvorlage und Ihre Auswirkungen:

Der Gesetzgeber sowie die Befürworter behaupten, dass dieses Gesetz den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden bezwecken soll. Das Gesetz enthält jedoch keinen Artikel zum Schutze und Wohle des Hundes vor dem Menschen und ist somit als reines Sicherheitsgesetz anzusehen.

Als vorwiegende Massnahmen wird die Einschläferung von Hunden vorgesehen, wenn der Halter gerade keine Fr. 2‘000.00 für die Kaution zur Verfügung hat oder wenn der Hund übermässige Lärmimmissionen verursacht. Anstatt dass der Halter zur Verantwortung gezogen wird, wird einfach die Tötung des Tieres legalisiert.

Gemäss Bericht und Entwurf zur 1. Beratung vom 01. Juli 2009, soll der Gemeinderat die Kompetenz erhalten, Hunde, die übermässige Lärmimmissionen verursachen sollen, einschläfern zu lassen. Laien können Herr über Leben und Tod eines Hundes spielen, ohne Rücksicht darauf, ob eine realistische Gefährdung vorhanden ist. Dies wird dazu führen, dass unbeliebte Hunde(-Rassen) auf legalem Weg grundlos eingeschläfert werden. Auch besteht die Gefahr, dass dieser Artikel dazu missbraucht werden kann, unliebsame Hundehaltende mundtot/gefügig zu machen.

Die Behörde will die Hundehaltenden verpflichten, bei der Sachverhaltsabklärung unentgeltlich mitzuwirken. Diese Verpflichtung ist unter dem Gesichtspunkt brisant, da jeder Bürger einen Hund melden kann, OHNE Rücksicht auf den Wahrheitsgehalt der Meldung. Somit kann in einem Nachbarschaftsstreit oder bei sonstigen Streitigkeiten ein Gegner elegant und mit gesetzlicher Hilfe bei den Behörden angeschwärzt werden. Dem Melder kann jedoch nichts passieren, womit eine grosse Missbrauchsgefahr besteht. Der Hundehalter wird gezwungen sein, den Melder aufgrund des Strafgesetzbuches, falsche Verdächtigung, anzuzeigen, sofern ihm die amtlichen Stellen den Melder überhaupt bekannt geben.

In diesem Zusammenhang gilt es auch zu beachten, dass Vorfälle mit Hunden bei der ANIS registriert werden, ABER wie vorstehend genannt, der Hundehalter keinen Einblick in dieses Register erhält.

Jeder Bürger hat das Recht, einen Zentralstrafregisterauszug zu beziehen. Gemäss Datenschutzgesetz müssten auch die Hundehaltenden Einsicht in diese Register erhalten. Aber es ist Mode geworden, die Hundehaltenden in ihren Grundrechten gegenüber anderen Bürgern zu benachteiligen.

Sollte dieses Gesetz eingeführt werden, werden viele Hundehaltenden ihre Hunde abgeben oder einschläfern lassen; sei es, weil sie die Kosten und den Aufwand scheuen, sei es, dass sie einfach entsprechend der Mentalität der heutigen Wegwerfgesellschaft handeln.

Mit dem Argument, dass ausdrücklich auf ein Verbot bestimmter Rassen verzichtet werden soll, führen die Regierung und Befürworter die Bevölkerung an der Nase herum. Fakt ist: Eine Rasselisten ist ein abgeschwächtes Verbot. Einige Hunderassen können nicht mehr ohne weiteres erworben und nur noch mit unverhältnismässigem Aufwand gehalten werden.

Welche Dimensionen die geplante Rasseliste annehmen wird, ist nicht absehbar. Zitat Bericht und Entwurf vom 01. Juli 2009: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist vorgesehen, folgende Rassetypen auf der Liste aufzuführen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler und andere Molossoide, die ausgewachsen über 25 kg schwer werden (z.B. Bullmastiff, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, American Bulldog). Die Befürworter des Gesetzes erwähnen jedoch zusätzlich noch sämtliche Hirtenhunderassen. Somit ist davon auszugehen, dass sämtliche Hunde, die mehr als 25 kg wiegen, der Bewilligungspflicht unterstellt werden.

Da auch Mischlingshunde unter die Bewilligungspflicht gestellt werden sollen, wird es für die Tierheime noch schwieriger werden, ihre Hunde zu platzieren. Gemäss Bericht und Entwurf vom 01. Juli 2009, wird mit diesen Hunden wie folgt verfahren:

„Ist die Abstammung eines Hundes unklar, so ist das Tier anhanden des äusseren Erscheinungsbildes zu beurteilen. Bei Kreuzungstieren geht es nicht in erster Linie um die Feststellung von Wesensmerkmalen sondern um die Feststellung von äusseren Rassemerkmalen wie Grösse, Kopfform, Fellfarbe Schwanzstellung und andere, die typischerweise das Erscheinungsbild (Habitus) eines Hundes ausmachen. Die Beurteilungskriterien sind zweckmässig, da mit der vorgeschlagenen Massnahme gerade verhindert werden soll, dass Hunde eines bestimmten Erscheinungsbildes von gewissen Kreisen als Statussymbole missbraucht werden.“

Mit dieser Vorgabe werden künftige Mischlingshunde, vor allem von dunkler Fellfarbe, kaum mehr vermittelbar sein, da es ja nicht um das Wesen geht, sondern darum so viel Hunde wie möglich unter die Bewilligungspflicht zu stellen. Dies zeigt auch der nachfolgende Absatz, wonach bei Zweifeln eine Expertise zu Lasten des Hundehalters durchgeführt werden muss. Dies erfolgt dann sicherlich wieder durch den KVAK. Nun wird dieser vom Kanton mit finanziert und will dieses Gesetz, somit kann davon ausgegangen werden, dass Expertisen grundsätzlich zu Lasten des Hundes und seines Halters ausfallen.

Somit wird künftig die „lupenreine Promenadenmischung“ von unter die Bewilligungspflicht fallen.

Mit Erstaunen wurde die Ergänzung zur Kenntnis genommen, dass eine Voraussetzung für die Haltebewilligung die finanziellen Verhältnisse sind. Anscheinend kostet nur die Ausbildung von den, auf der Liste aufgeführten, Hunden Geld, alle anderen können dies, wie hier glauben gemacht werden soll, gratis machen. Im Übrigen gibt es kaum, einen Bereich, wo die finanziellen Verhältnisse offen dargelegt werden müssen, z.B. bestimmte Berufe. Somit wird auch mit dieser Vorschrift der Hundehaltende, entgegen dem Grundsatz der Rechtsgleichheit, massivst benachteiligt.

 
Ebenso erstaunlich ist die Aussage der Regierung, dass ein Tierquäler keinen Hund der Rassenliste halten darf. Aber der Tierquäler darf sich einen anderen Hund anschaffen und diesen wieder quälen. Dies zeigt, dass die Tierschutzgesetzgebung überhaupt nicht konsequent angewendet wird. Einem Tierquäler ist die Tierhaltung ohne wenn und aber zu verbieten!

Die Einführung der Haltebewilligung hat rein fiskalische Gründe. Weshalb sonst muss sich ein Hundehalter immer wieder unter massiver Kostenfolge beweisen? Er muss für jeden Hund eine Bewilligung einholen, auch wenn er längst bewiesen hat, dass er dazu in der Lage ist. Ebenso verhält es sich, wenn ein Tier verstirbt. Die Fähigkeit des Halters endet nicht mit dem Tod des Tieres. Aber für den Kanton ist dies eine rentable Einnahmequelle.

Das Gesetz stellt die Halter von bestimmten Hunderassen und Mischlingen von einem Tag auf den anderen so dar, dass sie nicht mehr in der Lage sein sollen, mit mehreren Hunden gleichzeitig spazieren zu gehen. Das Gesetz sieht vor, dass mit diesen Hunden einzeln! spazieren gegangen werden muss. Auch werden Hundesitter, welche sich tadellos um solche Hunde gekümmert haben, von einem Tag auf den anderen als unfähig bezeichnet. Um weiterhin solche Hunde normal ausführen zu können, müssen sie eine Haltebewilligung lösen, was die Staatskasse sicherlich freuen wird, aber nichts zur Sicherheit beiträgt.

Es stellt sich nun die Frage, ob der Kanton nicht schadenersatzpflichtig wird, wenn ein sogenannter harmloser Hund zu beisst. Schliesslich suggeriert der Gesetzgeber zwei fatale Sachen mit diesem Gesetz:

1. nur Listenhunde sind gefährlich, alle anderen sind harmlos
2. Listenhunde entsprechen rund 1 % der Hundepopulation, sind aber für alle schweren und von den anderen für 95 % der Unfälle verantwortlich.

Es wird eine Scheinsicherheit vorgegaukelt. Dabei geht vergessen, dass bereits heute der Trend da ist, auf andere, sogenannte harmlose Hunderassen auszuweichen im Wissen darum, dass diese Hunde niemals auf die Liste gesetzt werden.

Die Ausbildung der Listenhunde resp. von Mischlingen soll durch den KVAK erfolgen. Wenn erstaunt`s, erhält dieser doch vom Kanton entsprechende finanzielle Unterstützung. Somit ist es nicht erstaunlich, dass der KVAK für dieses Gesetz ist.

Das Gesetz will weiter, dass zwischen den Gemeinden und Kanton ein lückenloser Datenaustausch stattfindet; dies soll auch mit anderen Kantonen so gehandhabt werden. Hier werden die Persönlichkeitsrechte der Hundehaltenden mit Füssen getreten. Es ist z.B. nicht gestattet, dass das RAV und der Sozialdienst Daten miteinander austauschen, ohne dass der Betroffene seine schriftliche Zustimmung erteilt hat; dieses Vorgehen ist bei der öffentlichen Verwaltung gang und gäbe. Nur der Hundehaltende wird von diesem Datenschutz ausgenommen. Sogar verurteilte und rückfallsgefährdete Straftäter haben mehr Rechte als der Hundehaltende. Einmal mehr wird das Rechtsgleichheitsprinzip verletzt.

Mit diesem Gesetz wird klammheimlich eine Steuererhöhung eingeführt, in dem der Regierungsrat die Höhe der Hundesteuer auf max. Fr. 150.00 festlegen kann. Aufgrund der finanziellen Lage des Kantons wird der Regierungsrat in der Verordnung die Hundesteuer ganz sicher auf Fr. 150.00 festlegen. Da alle Gebühren und Tarife immer mehr steigen, wird es für Familien künftig finanziell nicht mehr möglich sein, einen Hund, egal welcher Rasse, zu halten.

Die Kosten für Verwaltungsmassnahmen sollen dem Halter nur dann übertragen werden, wenn auch Massnahmen angeordnet werden. Hier besteht jedoch die grosse Gefahr, dass einfach Massnahmen angeordnet werden, nur um die Kosten abwälzen zu können. Ohne Rücksicht darauf, ob diese gerechtfertigt sind oder nicht.

Wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein Hund beschlagnahmt und kann der Besitzer die Kaution von bis zu Fr. 2´000.00 nicht umgehend begleichen, kann der Hund umgehend eingeschläfert werden. Weil bereits heute eine Vermittlung nicht innert 2 Monaten erfolgen kann, wird dies für beschlagnahmte Hunde auch unmöglich sein. Somit wird ein Hund, ohne Rücksicht auf sein Wesen und den Ausgang des Verfahrens einfach eingeschläfert. Es soll die Frage erlaubt sein, ob ein seriöser Tierarzt wirklich einfach einen Hund einschläfert, nur weil der Besitzer nicht über Fr. 2´000.00 verfügt. Vor allem auch hier, dürften Familien massivst benachteiligt werden und wird es passieren, dass einfach so ein Familienhund eingeschläfert wird. Es gilt der Grundsatz: GELD ODER LEBEN! Die Haltung von Hunden bestimmter Rassen und Mischlingshunde wird bald nur noch den Reichen vorbehalten sein, frei nach dem Motto: wer viel Geld hat, ist der bessere Hundehalter.

Ein Hundehalter kann bei fahrlässiger! oder vorsätzlicher Übertretung mit Busse bis Fr. 10´000.00 bestraft werden. Selbst im Strafrecht sind für Übertretungen nicht solch horrende Bussen vorgesehen. Bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln ist im Normalfall mit einer Busse von einem Monatslohn zu rechnen. Es ist nicht einzusehen, weshalb der Hundehalter härter bestraft werden soll, als andere, welche Übertretungen in anderen Bereichen begehen (Rechtsgleichheit?)

Vom Hundehalter wird verlangt, dass er innert sechs Monaten eine Haltebewilligung beantragt. Jedoch wird das Veterinäramt, auch bei massiver Aufstockung gar nicht in der Lage sein, in angemessener Zeit eine Bewilligung zu erteilen.

Fazit

Das neue Hundegesetz enthält nicht einen einzigen Artikel zum Schutz und Wohle des Hundes. Es ist einzig und allein darauf ausgerichtet, bestimmte Hunderassen und so viele Mischlingshunde wie möglich, der Bewilligungspflicht zu unterstellen.

Da die Verordnung noch nicht vorliegt, sind weder die Gebührenhöhe noch die Anforderungen an die Hundehaltenden bekannt. Somit kann es durchaus sein, dass die Anforderungen so hoch angesetzt werden, dass sie der Normalbürger gar nicht mehr erfüllen kann.

Der Regierungsrat, insbesondere Regierungsrätin Hochuli, hat es deutlich formuliert, dass bestimmte Rassen nicht erwünscht sind und anscheinend mit allen Mitteln vom Kantonsgebiet verbannt werden sollen. Dabei wird, wie das Gesetz zeigt, nicht davor zurückgeschreckt, Hunde ohne Rücksicht auf ihr Wesen und ihr soziales Umfeld einfach einschläfern zu lassen. Ein seriöser Tierarzt wird sich sicherlich weigern einen Hund, lediglich mangels Geld einzuschläfern. Und das alles geschieht unter dem Deckmantel: „den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden zu fördern“.

Die Sicherheit kann mit diesem Gesetz nicht erhöht werden. Weder Kantone noch das Ausland, welche bereits heute über Rassenlisten und –verbote verfügen, können diesen Nachweis erbringen. Im Gegenteil, im Ausland werden diese unsinnigen Gesetze wieder aufgehoben und durch Gesetze ersetzt, welche den Schutz vor gefährlichen Hunden, egal welcher Rasse, zum Ziel haben.

Dafür konnte in anderen Kantonen beobachtet werden, dass bewilligungspflichtige Hunde beim kleinsten Vergehen eingeschläfert werden. Ohne Rücksicht auf den Sachverhalt aber im Wissen darum, dass es wieder einen unliebsamen Hund weniger gibt.

Dafür muss das Veterinäramt personell aufgestockt werden. Es entsteht ein unnötiger aufgeblasener und sehr teurer Verwaltungsapparat, der im Endeffekt nichts bringt. Würden die Tierschutzgesetzgebungen bereits heute konsequent umgesetzt und Tierquäler mit aller Härte angepackt, hätten wir viele Probleme nicht.

Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass keinerlei Ambitionen gezeigt werden, diese heutige Situation zu lösen und damit auch Tierquäler strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Im Gegenteil, es wird nicht einmal für nötig befunden, bei Vernachlässigung des Hundes (Hund musste eingeschläfert werden) ein Halteverbot zu erlassen. Viel schlimmer, kaum war der eine Hund weg, wurde der nächste angeschafft.

Durch den KVAK, erfolgt in den sozialen Netzwerken quasi ein Nötigungsversuch, in dem er behauptet, dass wenn das Gesetz abgelehnt wird, alles noch viel schlimmer wird. Eine Begründung bleibt er aber Schuldig. Einem Verein, welcher eine solche Haltung und ein solches Verhalten an den Tag legt, darf auf keinen Fall Vertrauen geschenkt werden. Auch darf nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Verein die zu absolvierenden Ausbildungen fair durchführen wird.

 
verstehe ich das richtig - dem KVAK sind doch viele SKG Vereine "angeschlossen" ? Werden denn die finanz. Entschädigungen auf die diversen Vereine verteilt? Stehen nachwievor alle dem KVAK angeschlossenen Vereine hinter diesem Gesetz? Kann ich mir nicht vorstellen ...??? ?(

 
Hey Jenny :zora:

ich gehe mal davon aus, dass der kvag einen einmalig betrag erhält und dann durch den vorstand verteilt wird. frag mal bei den rassenclubs nach, was die davon halten. einige sind recht empört und wann erwischt es dann unsere schäfer? :curse:

 
Danke für den Beitrag!

Ich finde es erschreckend was da alles aufgelistet ist. Hunde einschläfern wegen Lärmimissionen??? Hallo ?? :shock:
Es ist echt beschämend was sich die "Bünzli"-Schweizer da wieder ausdenken und man sollte mit allen Mitteln dagegen ankämpfen!

Sollte es in der Schweiz in Zukunft tatsächlich soweit kommen wie beschrieben, werde ich mich ernsthafter mit dem Auswanderungsgedanken beschäftigen, denn ich will mir meine Zukunft nicht ohne Hund vorstellen.

Ich hoffe da stimmen ganz viele Argauer dagegen! :curse:

LG
Nikit

 
Danke Roman für Deinen informativen Beitrag!

Schick diesen doch an die Aargauer Zeitung, an Meiko in Villmergen (wo ich ein ernüchterndes Gespräch diesbezüglich hatte, denn auch dort hat der KVAK bereits missioniert) und an's 20Minuten. Bei meiner Flyer-Verteil-Aktion musste ich leider merken, dass Herr Meister und der KVAK schon viele viele Hundehaltende geimpft haben und auch bei den Nicht-Hundehaltern ist die Resonanz ernüchternd, da viele von denen am liebsten alle grösseren Hunde stärker reglementieren würden.

Ich finde, Dein Beitrag müsste verbreitet werden - ganz dringend!

Sorgenvolle Grüsse,
Patricia

 
Super Beitrag, da sträubt es einem ja die Haare, wegen Lärmimmissionen :evil:
Eigentlich geh ich nie abstimmer aber hier braucht es jede Stimme!

 
Danke Herder, wollte es grad kopieren und einstellen, bisch ein Schatz, hast du mir die Arbeit abgenommen!!!!

Ich wollte es per PDF einstellen ist aber zu gross....

Wegen diesem erschreckenden Gesetz bin ich auch beim Gegenkomitte mit gelistet und setzte mich sehr dafür ein, es wird über kurz oder lang für alle härter werden, wenn wir jetzt nicht anfangen uns zu schützen, gehts für alle HH in die Hose....

Vorallem das jeder Tests machen muss, etc. ist erschreckend, bei ersten Entwurf waren unter anderem Conti und Deutsche Dogge...

@patricia

ist heute bei gegenentwurf eingestellt worden....LG an die schnüggels

 
[QUOTE='Bibu]@patricia

ist heute bei gegenentwurf eingestellt worden....LG an die schnüggels
[/QUOTE]Danke Dir - habs mir ausgedruckt und werd damit nochmal zu Meiko marschieren.

 
Als ich am Verteilen war musste ich leider das gleiche wie Patricia feststellen, es sind schon sehr viele von gewissen Leuten geimpft worden.... Auch hier im Forum, haben wir ja auch "Ja" sager....Naja meine Meinung dazu ist allen bekannt, aber man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lasse, das schon Hundehalter gegen Hundehalter kämpfen müssen. Müsste ich einen Test machen, ich wüsste nicht ob Duffy Ihn besteht, auch wenn Sie mein Sonnenschein ist, und sich so toll macht, wenn mir einer ans Bein pissen will, hat er es in Zukunft noch einfacher....

Naja aber alle anderen Hunderassen sind ja so harmlos...... :wall: :wall: :wall:

Es ist einfach nur abartig, was hier läuft....

 
Wenn ich das richtig sehe, werde ich in keinen anderen Kanton mehr umziehen können mit Loony... Und falls im Kanton Bern (Zum Glück sind wir Berner so langsam :escape: ) auch mal ein Hundegesezt kommt, werde ich nach Holland auswandern... Die habens wenigstens eingesehen und das Gesezt rückgängig gemacht.... Sonst darf man ja nirgens mehr hin...

 
[QUOTE='Nikit]Sollte es in der Schweiz in Zukunft tatsächlich soweit kommen wie beschrieben, werde ich mich ernsthafter mit dem Auswanderungsgedanken beschäftigen, denn ich will mir meine Zukunft nicht ohne Hund vorstellen.

LG

Nikit
[/QUOTE]wir haben diese notbremse bereits gezogen und gehen, bevor meine hunde auch "stören"...wer weiss was noch kommt.

 
@Andi, ich sag ja ich zieh zu dir :D Wohne dann mit Maxi in der Scheune und verstecken uns vor Ayla, die erscheint mir harmloser im Anbetracht des neuen gesetzes :peace:

 
Das ist ja krass... Einschläfern wegen Lärm? :shock:

Aber, helft mir mal, verstehe ich das richtig: Sämtliche Mischlinge wo man die Eltern nicht kennt sind nacher Listenhunde? Auch wenn sie nur 3kg wiegen?
Oder verstehe ich da etwas falsch?

 
Das wird dann individuell entschieden, das ist ja das schlimme diese Willkür, jeder kann machen was er will. Bei einem 3 Kilo hund eher nicht, mit Platternase, breitem Kreuz, breiten Schädel oder gestromtem Fell schon sehr wahrscheinlich.....Das ist alles sehr schwammig, sodass Gemeinde und Kanton, selber entscheiden können^...

 
Das ist ja echt das letzte :curse:
Dann kann ja der der das Beurteilt einfach nur weil ihm meine Nase nicht passt, denn Hund als Listi einstufen..
Ich hoffe das Gesetz wird nicht angenommen.
Wann kapieren denn die Leute endlich, das es keine Kampfhunde gibt, sonder die Gefahr am anderen Ende der Leine liegt?

Aber leider habe ich das Gefühl, das es bald überall so sein wird. Baselland ist noch sehr locker, aber wie lange noch? :(