MAG-Sammelbestellung - DON-CAMILLO bitte melden!

Danke, Pixel-Paws. ich mache das bei unserer hündin einfacher; gebe ihr einfach anabolika, dann hat sie auch muckies :irony:

 
Bei Nachnahme besteht auch das Risiko dass das Paket nicht abgeholt wird und Du die Kosten für die Nachnahmegebühr und das Retour senden des Paketes selber zahlen musst.

Falls Du es per Nachnahme schickst, frage mal bei der Post nach, wie es ist wenn das Paket nicht abgeholt wird. Ich glaube Du musst auf das Paket draufschreiben, wenn nicht abgeholt normal retoursenden.

Sonst zahlst du 2 x Nachnahmegebür.

Wenn Du die Notiz aber machst, musst Du "nur" die Nachnahmegebühr und das retour senden vom normalen Paket bezahlen.

Ich weiss nicht wieviel sie Dir schuldet..Mir persönlich wären das Risiko nochmal Geld zu verlieren zu gross..

l.g.Dragana

 
Ich würde das harness nehmen ist es das auf dem foto schwarz rot ? und ganz normal???
wenn du ihr die sachen nicht schickst würde ich es gerne nehmen.und so eins von den spielzeugen.

 
Ware senden plus eingeschriebener Brief betreff Bezahlung, kommt keine Reaktion... Betreibung :evil:

 
[QUOTE='ahkuna]Ware senden plus eingeschriebener Brief betreff Bezahlung, kommt keine Reaktion... Betreibung :evil:
[/QUOTE]Um jemanden betreiben zu können muss (meines Wissens nach) ein schriftlicher Kaufvertrag vorliegen, und der Schuldner mehrfach schriftlich gewarnt worden sein...
 
Sie hat die Bestellung, eingeschriebe Briefe sollten natürlich schon vorher versendet werden, aber meines Wissens, kann man jeden Betreiben, kostet einfach :lalala: (ob sie da was schriftliches mit Unterschrift braucht, weiss ich nicht, hat ein Versandhaus ja eigentlich auch nicht?)

 
Sie hat aber keinen Beweis das Don Camillo die Ware bestellt hat- jedenfalls keinen der vor Gericht stand hätte...

Man kann nicht "einfach so" jeden betreiben- das wäre ja noch schöner! Ein Eintrag im Betreibungsregister kann schliesslich ernsthafte Konsequenzen bei der Job oder Wohnungssuche bedeuteten- von der Kreditwürdigkeit ganz zu schweigen!


Wenn man bei einem Versandhaus bestellt muss man Name, Adresse Geburtsdatum etc. angeben- per Post muss man glaub unterschreiben, sonst Kreditkartennummer hinterlegen.

Sonst könnte ich ja einfach jemanden betreiben, den ich nicht leiden kann, und behaupten er schulde mir Geld für was auch immer, nur um ihm zu schaden.

 
[QUOTE='Silvie]Um jemanden betreiben zu können muss (meines Wissens nach) ein schriftlicher Kaufvertrag vorliegen, und der Schuldner mehrfach schriftlich gewarnt worden sein...
[/QUOTE]Nö, muss nicht. Ich kann Dich betreiben. Ohne dass ich Dich überhaupt kenne, ohne Grund und vor allem auch ohne Mahnung...

 
Schick mir mal die Adresse. Murgenthal ist nicht sooooooo Weit von mir. Fahre des öfteren durch.

 
@Kaya: dagegen kann man sich aber wehren- und das käme vor Gericht und dann müsstest du beweisen das ich dir Geld schulde ;)

 
[QUOTE='Silvie]Sonst könnte ich ja einfach jemanden betreiben, den ich nicht leiden kann, und behaupten er schulde mir Geld für was auch immer, nur um ihm zu schaden.
[/QUOTE]Ja, kannst Du!

6. Wer darf betrieben werden?

Jeder kann jeden betreiben – auch ohne jeden Grund. Das Betreibungsamt kann nicht überprüfen, ob der geltend gemachte Betrag tatsächlich geschuldet ist. Weil Betreiben so einfach ist, ist auch das Bestreiten der Forderung nicht kompliziert.
Quelle: http://www.ktipp.ch/beratung/1032958/10_Fragen_zur_Betreibung
 
[QUOTE='Silvie]@Kaya: dagegen kann man sich aber wehren- und das käme vor Gericht und dann müsstest du beweisen das ich dir Geld schulde ;)
[/QUOTE]Das hab ich nicht bestritten. Es ist aber kein Vertrag von Nöten und man kann Kreti und Pleti ohne Grund betreiben. Der Weg sich "zu wehren" ist nicht ohne.

Du schreibst ja; "Sonst könnte ich ja einfach jemanden betreiben, den ich nicht leiden kann, und behaupten er schulde mir Geld für was auch immer, nur um ihm zu schaden."

Und das ist leider wirklich so. Ich bin grundlos betrieben worden und hab mir den A*** aufreissen müssen, dass das nicht hängenbleibt (hat mich übrigens nebst Nerven auch Geld gekostet).

 
[QUOTE='Silvie]@Kaya: dagegen kann man sich aber wehren- und das käme vor Gericht und dann müsstest du beweisen das ich dir Geld schulde ;)
[/QUOTE]Wenn sie die PN/Mail der Bestellung noch hat, ist das ein Beweis.
 
Jetzt mal ganz langsam meine Damen..
Natürlich könnte sie sie/ihn betreiben, aber die betr. Person wird ja wahrscheinlich Rechtsvorschlag erheben, sodass man in die Rechtsöffnung gehen muss. Da Sie keine Urkunde ode sonstige gültige Schuldanerkennung besitzt und damit die definitive oder provisorische Rechtsöffnung ausfällt, muss sie letztlich doch in einen ordentlichen Forderungsprozess. Bis zu diesem Zeitpunkt wären schon Kosten aufgelaufen, die ein Vielfaches des Warenwertes ausmachenund Geld hätte sie immer noch keines gesehen.
Alleine die Betreibung und der Zahkungsbefehl kosten sie schon ca. 70 Franken.

Liebe Yoru, so ärgerlich es auch ist, aber die Betreibung wird Dich geldmässig nicht weiterbringen.
Ich an Deiner Stelle würde versuchen, die Sachen möglichst gewinnbringend zu verkaufen um den Schaden gering zu halten. Das nächste Mal bestehst Du auf Vorkasse ;)

 
War die betreffende Person denn je wieder mal im Forum inzwischen?
Könnte ja auch sein, dass ihr was passiert ist, sie im Spital liegt oder was weiss ich. :idontknow:

 
[QUOTE='Nra]Jetzt mal ganz langsam meine Damen..
[/QUOTE]Bin nicht Deine Dame... ;)
Die Disskussion hat sich etwas verselbstständigt, ob das überhaupt geht oder nicht und nicht ob sie es tun soll oder nicht, also zurück zum Thema.

Yoru schreib ihr doch mal einen eingeschribenen Brief, so kannst Du sehen, ob sie die Post überhaupt annimmt oder nicht (dessen Überblick man bei einem normalen Brief ja nicht hat) und frag nach, was sie mit den Sachen tun möchte und wenn dann keine Reaktion kommt, verkaufst Du es.

Ich hoff ja nicht, dass ihr was geschehen ist :huh:

 
Letzte Aktivität

Montag, 10. Oktober 2011, 18:40
Don Camillo...
ich finde betreibung lohnt sich nciht,und auch wen mir der kragen platzen würde,würde ich sie nciht betreiben sondern die admins fragen ob sie sie löschen und versuchen das zeug zu verkaufen..

akuhnas idee mit dem eingeschriebenem brief find ich auch super!dort könntest du ihr schreiben das du ihr das packet nun shcickst,und wen sies nicht annimmt kannst du versuchen etwas druck zu machen indem du mit rechtliche schritten drohst..?

 
Kann es nicht einfach sein das die person jetzt noch nichts mitbekommen hat da seit 2 wochen nicht hier drin?
Wenn ich ne pn bekomme hier dann erhalte ich auch keine mail oder so... Ich würd warten... Bis sie mal online geht...
Lg disi

 
Danke für eure Ratschläge. Also Sie war schon Online NACH meinen ersten PN's.


Ich mache es nun so. Ich werde ihr nun einen Eingeschriebenen Brief senden mit der Info, dass sie sich innert der und der Frist bei mir melden muss, ansonsten verkaufe ich die Ware.

Der Weg mit Betreibung möchte ich nicht gehen. Mix-Fan hat mir angeboten vorbei zu gehen, das nehme ich gerne an, melde mich per PN.

Wenn ich damit nichts erreiche werde ich die Sachen verkaufen. Es scheint als hätte ich hier einige Abnehmer - Danke!


Ich halte euch auf dem laufenden.

Wir ziehen ja diese Woche um, es geht alles drunter und drüber darum bin ich nicht so viel on.


Danke auf jeden Fall für eure Unterstützung!

 
@Yoru

Bisher habe ich nur Herausgefunden das Sie Weg/Ausgezogen ist. :idontknow:

Versuche am Montag mal bei der Gemeinde Anzurufen ob sie mir da weiter Helfen können.