War einige Stunden weg =)
Also es lief so:
Ich hatte meinen Belgier gerade mal 5Tage, er war noch sehr klein, ich musste nach Zürich auf ein Amt...
Damals fuhr ich einen Subaru mit Dachfenster. Ich öffnete alle Fenster bis zum Anschlag, hinten war mein kleiner mit Trenngitter.
Auto stand im Schatten und an diesem Tag hatten wir etwa 22Grad.
Ich ging also zu diesem Amt, musste ein Papier abholen, kam nach etwa 7Minuten zurück und sah dass der Kofferraum geöffnet war, mein Hund verschwunden. Ich bekam es mit der Angst zu tun...!
Fragte in der Geschäftern rund um die Strasse, bis mir eine Ladenbesitzerin sagen konnte, dass eine alte Frau meinen Hund mit in die Wohnung genommen hat. Ich klingelte also bei ihr, da kam sie mir entgegen mit meinem kleinen verstörten Hundi.
Sie beschimpfte mich aufs übelste, ich sei eine Tierquälerin, den Hund einfach alleine im Auto zu lassen.
Ich nahm ihr den Hund aus den Armen und fuhr nach Hause.
Zwei Wochen später musste ich um 21:30Uhr (!!!) zur Hundepolizei im Albisgüetli zwecks Aussage. Hatte mich die (sorry!) alte Schachtel doch angezeigt!
Die Befragung dauerte 2Stunden, bei der ich auch meinen Kleinen mitnahm.
Die Polizisten dort waren verzückt und die, die mich befragte meinte, durch meine Aussagen würde ich wohl ohne Konsequenzen davonkommen.
Nix da!
Zwei Monate später bekam ich den Bescheid, der lautete:
Die Verzeigte wird im Zentralen Strafregister eingetragen aufgrund zurücklassen eines Hundes im Auto.
Zudem hat sie die Kosten zu tragen die sich wie folgt zusammensetzen:
2500.- Busse
500.- Eintrag in den Zentralen Strafenregister
500.- Umtriebsentschädigung
Könnt Ihr euch vorstellen, WIE angst ich damals um meinen Kleinen hatte?
Jetzt bin ich seit 27Jahre um Tiere, immer steht für mich ihr Wohl an erster Stelle und dann so was!!!!
Nur weil mein Hund gewinselt hatte. Entschuldigung, aber welcher nicht ganz 3 Monate alter Hund jammert nicht mal etwas, wenn er warten muss?
Ich lasse meine Hunde noch heute mal im Auto warten, habe nun jedoch die Scheiben stockdunkel.
Zu der Boxe, es ist nichts dagegen zu sagen, wenn keine Türe vorhanden ist in der Wohnung. Denn dann kann der Hund nicht eingesperrt werden.