Petition bitte unterschreiben

Ich möchte auch mal meinen Senf dazu geben :peace:

Bei uns hat es eine Frau (ca34 Jahre alt) mit einem Rottirüden, der schon andere Hunde todgebissen und todgeschüttelt hat. Erst nach dem 3. Fall wurde ihr Maulkorb und Leinenpflicht per Gericht auferlegt.

Das Problem ist, dass der Hund gegen alles was sich bewegt (egal ob Mensch, Hund, Kind) höchst aggressiv reagiert und sie mit ihren ca 40kg den gut 60kg Hund gar nicht halten kann...

Aber sie würde alles für den Hund tun. Auch wenn sie alles vorher falsch gemacht hat...

Aber das Vetamt macht nichts in dem Fall. Ausser wenn er nochmal zubeisst, wird er eingeschläfert. Als es mal kritisch wurde, hat sie den Hund genommen und ist abgehauen.

 
Wofür hat sie denn einen Anwalt?
Für was haben wir überhaupt Behörden ? Du weist ja, was der kostet ? Den würde es nicht brauchen, wenn das Vetamt beide Hunde unter die Lupe genommen hätte, wenn man neutral ermittelt hätte und wenn nicht generell der Hundehalter in der Beweispflicht stehen würde. Du musst ja als Polizistin auch entlastende Beweise, Aussagen usw. festhalten, oder ?

Meiner Meinung nach verstösst ein solches einseitiges Vorgehen gegen das Diskriminierungsverbot.

Und wenn ich meinen Hund nicht am HB zurück halten kann, dann bin ich nicht fähig, diesen Hund zu FÜHREN!
Tüpisch, dass eine Situation eintritt, wo Du das genau nicht kannst, gibt der B***Stolz wohl nicht zu ? Wenn Du deinen Hund zurückhalten kannst, der andere aber immer wieder nachsetzt (nimmt das vielleicht als Schwäche wahr ?), geht das solange, bis er gebissen wird, dann wehrt er sich. Bei Dir ist eine Kontrolle noch am ehesten möglich, wenn ich hier im Forum lese, wie einige ihre Hunde händeln müssen, dann behaupte ich, bei 75% hier wird es nicht klappen. Mich eingeschlossen. Ich wurde schon gebissen, weil ich dann zugegriffen habe, brutal gesagt war es mir lieber, der andere ghet drauf. Passiert ist übrigens nicht viel, die Versicherung hat bezahlt, Auflagen (meines Wissens nach) keine ! Ich muss allerdings sagen, dass ich dann weggezogen bin und nach einem Diebstahl eines meiner Kartons, habe ich nicht mehr alle Unterlagen.

 
Original von Thomidizzy

Für was haben wir überhaupt Behörden ? Du weist ja, was der kostet ? Den würde es nicht brauchen, wenn das Vetamt beide Hunde unter die Lupe genommen hätte, wenn man neutral ermittelt hätte und wenn nicht generell der Hundehalter in der Beweispflicht stehen würde. Du musst ja als Polizistin auch entlastende Beweise, Aussagen usw. festhalten, oder ?

Meiner Meinung nach verstösst ein solches einseitiges Vorgehen gegen das Diskriminierungsverbot.
Wozu hat ein Opfer vor Gericht einen Anwalt? Weil der Täter auch einen hat! Sei doch froh um unser Rechtssystem, bei dem ich auf mein Recht pochen kann, wenn ich der Meinung bin, dass es beschnitten wird!

Als Hundehalter ist es eh am klügsten, eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen! Dann kostet der Anwalt auch nicht alle Welt!

Zudem ist recht haben und Recht bekommen immer zweierlei! Für sein Recht muss man auch bereit sein, zu kämpfen! - Aber mit legalen Methoden!

Tüpisch, dass eine Situation eintritt, wo Du das genau nicht kannst, gibt der B***Stolz wohl nicht zu ? Wenn Du deinen Hund zurückhalten kannst, der andere aber immer wieder nachsetzt (nimmt das vielleicht als Schwäche wahr ?), geht das solange, bis er gebissen wird, dann wehrt er sich. Bei Dir ist eine Kontrolle noch am ehesten möglich, wenn ich hier im Forum lese, wie einige ihre Hunde händeln müssen, dann behaupte ich, bei 75% hier wird es nicht klappen. Mich eingeschlossen. Ich wurde schon gebissen, weil ich dann zugegriffen habe, brutal gesagt war es mir lieber, der andere ghet drauf. Passiert ist übrigens nicht viel, die Versicherung hat bezahlt, Auflagen (meines Wissens nach) keine ! Ich muss allerdings sagen, dass ich dann weggezogen bin und nach einem Diebstahl eines meiner Kartons, habe ich nicht mehr alle Unterlagen.
1. Habe ich meinen Hund so erzogen, dass er nicht auf andere Hunde los geht!

2. Kann ich meinen Hund (32kg) jederzeit und in jeder Situation halten (72kg Lebendgewicht am anderen Ende der Leine)! Und glaube mir, man hat mich schon schwer überrascht. Aber mein Hund ist mir NOCH NIE entwischt.

Das hat nichts mit B****stolz zu tun (schade, dass du es dir nichr zu Herzen genommen hast, dass ICH diesen Ausdruck als Beleidigung empfinde!) sonder mit meinem HUNDEFÜHRERSTOLZ! ICH habe meinen Hund unter Kontrolle! Ohne wenn und aber!

Wenn ein anderer Hund immer wieder nachbeisst, dann packe mir den anderen Hund! (Auch schon erlebt!) Und zwar während ich meinen im Halsband zurück halte! Lieber habe ICH eine Bisswunde als dass mein Hund meint, die Situation regeln zu müssen!

Und wenn es - was ich zu verhindern versuche - eben DOCH zu einem Vorfall kommt und ICH angezeigt und zum Wesenstest aufgeboten werden, dann wird MEIN ANWALT dafür sorgen, dass der andere Hund auch geprüft wird!

Nochmals: Natürlich ist es Ka**e, dass Halter grosser Hunde im Generellen und die Halter "potentiell gefährlicher Rassen" im Speziellen mehr Auflagen erfüllen müssen als die Halter der 08/15-Familien-Schmuse-Hunde.

Aber man muss grundsätzlich immer vom schlimmstmöglichen Fall ausgehen. Und der schlimmstmögliche Fall - nach der Verletzung eines Menschen - ist es nunmal, wenn mein Hund einen anderen beisst und verletzt oder auch nur attackiert! Egal, wer angefangen hat.

Aber ich glaube, du willst gar nicht verstehen, was ich zu erklären versuche. Wie im anderen Thread auch!

 
Original von Thomidizzy

Danke, dass Du als Beamtin schon so denkst ! Stärkt das Vertrauen ungemein.
1. Bin ich keine Beamtin.

2. Ist das Leben nicht fair.

3. Bin ich Realist genug!

4. Sind ganz viele Gesetze und Verordnungen nicht fair. Da kann ich nichts daran ändern, ausser an der Urne!

 
1. Bin ich keine Beamtin.

2. Ist das Leben nicht fair.

3. Bin ich Realist genug!

4. Sind ganz viele Gesetze und Verordnungen nicht fair. Da kann ich nichts daran ändern, ausser an der Urne!
Soviele Widersprüche in einem einzigen Posting tstststs.... Aber generell hast Du nicht begriffen, was ich meine. Nach meinem Rechtsempfinden müsste nicht erst ein Anwalt auf einen Wesenstest bestehen, auch nicht erst vor einem Gericht, dass sollte in so einem Fall selbstverständlich sein. Im Sinne der Gleichbehandlung

 
Original von Thomidizzy

Soviele Widersprüche in einem einzigen Posting tstststs.... Aber generell hast Du nicht begriffen, was ich meine. Nach meinem Rechtsempfinden müsste nicht erst ein Anwalt auf einen Wesenstest bestehen, auch nicht erst vor einem Gericht, dass sollte in so einem Fall selbstverständlich sein. Im Sinne der Gleichbehandlung
Keine Widersprüche! Alles Tatsachen! :D

Aber du verstehst nicht, was ich meine!

Ich gebe dir völlig recht, dass der andere Hund auch an den Wesenstest hätte aufgeboten werden müssen!

Wurde er aber offensichtlich nicht! - Warum auch immer? Hat Frau Hefti überhaupt Gegenanzeige erstattet?

Also muss der Anwalt von Frau Hefti darauf bestehen, dass der andere Hund auch getestet wird!

Genau für solche Situationen hat man als Beschuldigte/r doch einen Anwalt! Man hat in einem Verfahren immer mehrere Ansichten. Die des Opfers und des Beschuldigten (die oft eher subjektiv sind) und die der Behörden (die objektiv sein sollten).

Und die Anwälte von Opfer und Beschuldigten sind dafür da, die Rechte ihrer Klienten zu vertreten, wenn sie meinen, dass die Behörden eben nicht objektiv genug sind!

 
Aber man muss grundsätzlich immer vom schlimmstmöglichen Fall ausgehen. Und der schlimmstmögliche Fall - nach der Verletzung eines Menschen - ist es nunmal, wenn mein Hund einen anderen beisst und verletzt oder auch nur attackiert! Egal, wer angefangen hat.
Darum les ich ja bei Dir "ich könnte jederzeit"..... ich denk mir jetzt meine Sache :solace:

 
Original von Thomidizzy

Darum les ich ja bei Dir "ich könnte jederzeit"..... ich denk mir jetzt meine Sache :solace:
Glaube mir, ich habe schon aus den unmöglichsten Situationen heraus meinen Hund zurück gehalten, obwohl ich NICHT auf den Start/Sprint gefasst war!

Ich kann meinen Hund mit einer Hand zurück halten, auch wenn er zuoberst im Trieb steht! Das hat sicher auch mit den Gewichtsverhältnissen zu tun! War für mich z.B. auch ein Grund, keinen Rottweiler zu nehmen. Ob ich 50kg auch so "locker" händeln könnte, wage ich zu bezweifeln!

 
Ich gebe dir völlig recht, dass der andere Hund auch an den Wesenstest hätte aufgeboten werden müssen!
Aha

Hat Frau Hefti überhaupt Gegenanzeige erstattet?
das ist eben mein Problem, WARUM BRAUCHT ES DAS ? Jetzt begriffen ?

Genau für solche Situationen hat man als Beschuldigte/r doch einen Anwalt! Man hat in einem Verfahren immer mehrere Ansichten. Die des Opfers und des Beschuldigten (die oft eher subjektiv sind) und die der Behörden (die objektiv sein sollten).
Im Verfahren ja, doch bis es soweit ist, muss ja abgeklärt (ermittelt ? ) werden, darauf hat ein Anwalt keinen grossen Einfluss. Das kann er erst später bemängeln, offenbar verlässt man sich da auf das Video und die Aussage dieser Frau Niggli.

wenn sie meinen, dass die Behörden eben nicht objektiv genug sind!
:evil: :evil:

 
Original von Biggy

ABSOLUT DEINER MEINUNG!

Aber genau dafür hat Frau Hefti doch einen Anwalt. Er sollte dafür sorgen, dass das Verfahren für seine Mandantin so fair wie nur irgend möglich abläuft. Und wenn das Amt in der Hinsicht voreingenommen ist (was ich mir einfach nicht so recht vorstellen kann, aber möglich ist alles!), dann kann der Anwalt Rechtsmittel einlegen und dagegen vorgehen!
Dankeschön Biggy gut gebellt heute :irony: :headbang:

Der Anwalt hat Rechtsmittel eingelegt und es wird weitergehen. Unter anderem wird darin gesprochen das die Beurteilung von Walter Frei nicht relavant ist,weil seine Beurteilung lange Zeit zurückliegt und der Hund unterdessen neu geprüft wurde und man zu einem anderen Entschluss gekommen ist. Widersprüchliche Aussagen !

Es wird ein Gutachten gefordert von einer ausserkantonalen Expertengruppe.

Das Video des Wesenstest beweist das die diversen Aussagen nicht haltbar sind !

Das wird nun das letzte sein, was ich dazu schreiben werde. Alles weitere entnehmt bitte zukünftig durch die Medien !

Lg Natascha

 
Ob ich 50kg auch so "locker" händeln könnte, wage ich zu bezweifeln!
Ich habs oben schon geschrieben, ich trau Dir das noch am ehesten zu, schon wegen der Ausbildung. Einschliesslich mir, werden hier etliche ein Problem damit haben, nur geifere ich eben nicht gegen andere, wie es gerade Mode ist.

Im übrigen machen einige hier einen Fehler, habs schon mal geschrieben, das TV Schaffhausens und dieser Radio Munot (oder so) gehören z.T. der Schaffhauser Nachrichten. Von abgestimmten Berichten kann man getrost ausgehen....

 
Original von Thomidizzy

das ist eben mein Problem, WARUM BRAUCHT ES DAS ? Jetzt begriffen?
WEIL DIE GANZE ANGELEGENHEIT MIT EINER ANZEIGE BEGANN! Und zwar durch das "Opfer". Da ja offensichtlich keine Verletzung entstand, dürfte die Meldung nicht durch den TA erfolgt sein. Also hat das Opfer wohl Anziege erstattet.

Art. 4

Aufgaben des Kantons

Die zuständige kantonale Behörde

a) erteilt die nach diesem Gesetz notwendigen Bewilligungen,

B) nimmt Meldungen bei Verletzungen und auffälligem Verhalten entgegen,

c) kontrolliert auf Grund von Risikobeurteilungen die Hundehaltung,

d) nimmt die Ersatzvornahme vor, wenn sich die Halterin oder der Halter weigert, den Hund gemäss Tierseuchenverordnung kennzeichnen zu lassen,

e) trifft die notwendigen Anordnungen gemäss Art. 19, wenn keine Haftpflichtversicherung gemäss Art. 7 vorliegt,

f) trifft die notwendigen Anordnungen gemäss Art. 19, wenn sich die Halterin oder der Halter weigert, eine praktische Hundeausbildung gemäss Art. 8 zu absolvieren,

g) trifft weitere Massnahmen gemäss Art. 18 - 20.

Art. 17 Meldungen bei Verletzungen und auffälligem Verhalten

1 Die gemäss eidgenössischer Tierschutzverordnung bestehende Meldepflicht bei erheblichen Verletzungen und Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens gilt über die dort genannten Personenkreise hinaus für Gemeinden, Strafuntersuchungsbehörden, Gerichte, die Schaffhauser Polizei und Tierheime. 2 Die zuständige kantonale Behörde nimmt ebenfalls Meldungen von geschädigten Personen und aus der Bevölkerung entgegen.
Also muss eine Meldung eingehen, damit die Behörden aktiv werden können. Und wenn Frau Hefti eben KEINE Meldung macht, dann kann die Behörde wohl auch nicht aktiv werden.

Denn es entstand offenbar beim Rotti keine erhebliche Verletzung. Und je nach dem, was Frau Hefti ausgesagt hat, ist vermutlich auch kein übermässiges Aggressionsverhalten beim anderen Hund ersichtlich gewesen. Dann wäre es ein Offizialdelikt geworden. Wenn keine solchen vorliegen, dann MUSS eine Anzeige erstattet werden!

Im Verfahren ja, doch bis es soweit ist, muss ja abgeklärt (ermittelt ? ) werden, darauf hat ein Anwalt keinen grossen Einfluss. Das kann er erst später bemängeln, offenbar verlässt man sich da auf das Video und die Aussage dieser Frau Niggli.
Falsch! Der Anwalt ist dafür da, seine Mandantin richtig zu beraten und ihr zu ihrem Recht zu verhelfen! Und dazu gehört u.a. auch, abzuklären, ob der andere Hund auch getestet wird oder nicht.

So einfach alle Schuld auf alle anderen abschieben ist nicht!

 
Original von Thomidizzy

Ich habs oben schon geschrieben, ich trau Dir das noch am ehesten zu, schon wegen der Ausbildung. Einschliesslich mir, werden hier etliche ein Problem damit haben, nur geifere ich eben nicht gegen andere, wie es gerade Mode ist.

Im übrigen machen einige hier einen Fehler, habs schon mal geschrieben, das TV Schaffhausens und dieser Radio Munot (oder so) gehören z.T. der Schaffhauser Nachrichten. Von abgestimmten Berichten kann man getrost ausgehen....
Den Medien traue ich schon lange nicht mehr, wenn es um Hundebereichte geht. - Egal für oder gegen wen sie schreiben! :(

Ich geifere auch nicht. Ich bin aber eben nicht einfach aus prinzip FÜR einen Hundehalter, weil dieser seine Version der Geschichte erzählt. Ich lese aus den vielen Postings (auch aus denen, die sich pro stellen) eben auch viele Fehler von Frau Hefti heraus!

 
Original von Natascha

Dankeschön Biggy gut gebellt heute :irony: :headbang:

Der Anwalt hat Rechtsmittel eingelegt und es wird weitergehen. Unter anderem wird darin gesprochen das die Beurteilung von Walter Frei nicht relavant ist,weil seine Beurteilung lange Zeit zurückliegt und der Hund unterdessen neu geprüft wurde und man zu einem anderen Entschluss gekommen ist. Widersprüchliche Aussagen !

Es wird ein Gutachten gefordert von einer ausserkantonalen Expertengruppe.

Das Video des Wesenstest beweist das die diversen Aussagen nicht haltbar sind !

Das wird nun das letzte sein, was ich dazu schreiben werde. Alles weitere entnehmt bitte zukünftig durch die Medien !

Lg Natascha
Danke für die Info! Weisst du auch, ob er die Beurteilung des anderen beteiligten Hundes verlangt? Für mich als "beschuldigter" Hundehalter wäre das in so einem Fall elementar wichtig!

 
@thomnizzi

weshalb sollte ich arrogant oder was auch immer sein?

klar, da stimme ich dir absolut zu, dass wenn bsw. ein hundi x auf meinen "losgehen wollen würde" und ich zum wesenstest antreten müsste, dieser jedoch nicht, würde ich mich definitiv darüber aufregen aber was bringt es mir?

genau nicht's und aus diesem grund würde ich diesen absolvieren und dafür sorgen, dass der andere hund (welcher das ganze angezettelt hat) auch antritt.

dumm für dich nur, dass es nie dazukommen würde da es nicht einfach so kesselt!

als hundehalter trägst du die verantwortung und siehst zu, dass genau solche situationen unterbunden werden!

ich bin auf der ähndlichen schiene wie biggi.

du hast zwei hände, füsse und anderes was du gebrauchen kannst um den "feind" abzuwehren wen dieser es nicht vonselbst merkt.

 
anscheinend war es nicht der erste vorfall was die frau hefti resp. nessi sich geleistet haben.

hinzu kommt, dass die probleme ja bereits ziemlich früh begannen (aussagen der hundetrainer) aber das man nicht auf den gedanken kommt mehrmals die woche zu trainieren und halt auch einmal zu einem prof. hundetrainer/in geht und bisschen mehr geld in die hand nimmt (dafür aber ein ergebnis sieht!) verstehe ich absolut nicht.
es wurden ihr von mehreren seiten gesagt was die probleme sind und sie dringend daran arbeiten müsse aber meiner meinung nach wollte sie es einfach nicht wahr haben-

 
Original von Thomidizzy

Tüpisch, dass eine Situation eintritt, wo Du das genau nicht kannst, gibt der B***Stolz wohl nicht zu ?
Mal abgesehen von der ganzen Diskussion hier und OT: absolutes NO-GO, so etwas zu schreiben Thomi!

Du weisst, dass ich dich sonst wirklich gut mag, aber diesen Ausdruck habe ich auch als Beleidigung empfunden. Es sind Menschen wie du und ich, die diesen Beruf ausüben, seien wir froh gibt es sie!