Das mit der noch nicht bestehenden Verordnung stimmt. Wenn ich beispielsweise einen Rottweiler, der nach Aussagen der Befürworter auf die Liste kommt, schon besitze, muss ich innerhalb der Übergangsfrist von voraussichtlich 6 Monaten, eine Bewilligung beim VetAmt erwirken. Hier ein Beispiel aus dem Kanton Thurgau. Wir hatten den Fall, dass für einen Rottweiler welcher bereits schon 14 jahre alt war, altershalber nicht mehr die Haltebewilligung eingeholt wurde. Der Halter wollte das Bewilligungsprozedere sowie die enormen Kosten verständlicherweise nicht mehr aufbringen, danach wurde ihm durch das VetAmt mit er Beschlagnahmung gedroht. Der Halter kam nicht drum herum die Bewilligung einzuholen. Das schlimme daran ist, das ganze läuft nach dem Motto "Geld oder Leben" die Verhältnismässigkeit kennt der Amtsschimmel nicht.Ebenfalls muss mit dieser Gegebenheit auch im Aargau damit gerechnet werden.
Das erste ist schon mal klar bei der Annahme dieses HuG, die Hundesteuer geht rauf und da freuen sich auch sicherlich diejenigen Hundehalter, welche in einer schwachen Minute ein JA auf den Stimmzettel geschrieben haben :zora: