So ich habe nun den Gesetzesentwurf endlich gelesen und möchte meine Gedanken dazu hier kurz niederschreiben:
Dies ist das Hundegesetz, über das abgestimmt wird:
http://www.ag.ch/verbraucherschutz/shared/dokumente/pdf/abstimmungstext_hundegesetz.pdf
Zu § 1: Hier finde ich soweit noch alles in Ordnung, hier wird davon gesprochen, dass das Hesetz dem Umgang mit
gefährlichen Hunden regelt, ohne jede Erwähnung eines "Rassetyps"
Zu § 10: "Rassetyp mit erhöhtem Gefärdnungspotential" ist ja der eigentliche Streitpunkt der glaube ich hier nicht mehr erörtert werden muss. Stören tu ich mich besonders an Absatz 4: "Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten, er bezeichnet insbesondere die Rassetypen mit erhöhtem Gefärdungspotential". Dazu am Schluss.
Zu § 11: Die Berechtigung einen "solchen" Hund zu halten erhält, wer u.a. "nicht
wegen Delikten verurteilt wurde,
die einen Verantwortungsbewusstem Umgang mit dem Hund als fragwürdig erschienen lassen". Ich kann mir da den Zusammenhang zwischen Delikten und Hundehaltung schwer vorstellen (plus der obligatorische Artikel 2, dazu wie gesagt später), und wenn schon - muss man nur mit "diesen" Hunden verantwortungsvoll umgehen? Is ja übel!
Eine weitere Bedingung (Im ganzen gibts 5) um einen "solchen" Hund halten zu dürfen, ist dass "aufgrund der
persönlichen und finanziellen Verhältnisse Gewähr für eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung -geboten werden kann-."
"Persönliche Verhältnisse": Am Ende fällts dem Regierungsrat (dazu nochmals unten) noch ein, dass keiner der über 50% arbeitet, einen "solchen" Hund halten darf (ausser man schickt Rechnung für Betreuung ein), oder niemand der Kinder unter 10 hat, oder mehr als 3 Kinder, oder niemand unter 60kg, oder keinen Garten oder keine bestimmte qm-Zahl in der Wohnung, oder einen Irokesen hat, oder alleinerziehend ist, oder, oder, oder... Und zudem wieder - wenn man schon sowas bringt - wieso nur für "diese" Hunde?
Und wieder der obligate Artikel am Schluss, mir komtm langsam das
Und wird dann eine Einkommensgrenze festgelegt für das Halten "solcher" Hunde? Wer unter XY Franken verdient, hat eh keine Chance eine Bewilligung zu bekommen? Ne wa?
Das sinngemässe
geht bei § 12 Absatz 3 weiter!
Zu § 13: Nach Absatz 2 kann die Berechtigung (aus drei Gründen) entzogen werden, einer davon ist, wenn "nachträglich Tatsachen festgestellt werden, aufgrund derer sie hätte verweigert werden müssen." Das finde ich die Höhe, so à la "Ja wir machen da ein riesen TamTam um die Bewiligung aber es kann schon sein dass wir unseren Job nicht richtig machen und dann im Nachhinen noch korrigieren müssen." Und das bei einem solchen Thema, stellt euch mal die Gefühle des HH vor!
Zu § 4: "Hunde mit erhöhtem Gefärdungspotential sind im öffentlich zugänglichen Raum an kurzer Leine und
als Einzelhund zu führen". Nur die Leinenpflicht, nicht die Führung als EInzelhund wird mit der erteilten Halteberechtigung erlöschen! Das finde ich wirklich krass!
Zu § 5: Habe ich anfangs nicht so recht verstanden, aber: Wenn ein Hund beschlagnahmt wird (weswegen auch immer) und der Halter keine 2000.00 für die Unterbringung des Hundes zahlt, kann sofort eine Neuplatzierung angewiesen werden, ist diese aussichts- oder erfolglos, kann der Hund eingeschläfert werden.
Daran stossend ist, dass der Hund nicht wegen "seiner" Fehler umplatziert und gegebenenfalls eingeschläfert wird, sondern weil der Halter keine 2000.00 zahlt. Und selbst wenn er die 2000.00 zahlt - irgendwann sind die ja "aufgebraucht" - und dann?
Zu § 20: Der Regierungsrat kann Erleichterungen von der speziellen Ausbildungspflicht für die Haltung von "gefährlichen" Hunden aussprechen, wenn die bisherige Haltung zu keinerlei Beanstandung Anlass geboten hat.
Da geht mir dann wirklich der Hut hoch, sowas Willkürliches! Wie will man das erheben? Die Nachbarn fragen? Den Vermieter/die Verwaltung? Und wenn einer sagt "Ja der Hund bellt manchmal" oder "Ja der Hund ist auch mal alleine zu Hause" ist das eine Beanstandung? Und der gute Kumpel vom Regierungsrat X oder jemand mit Beziehungen wird dann befreit?
So und jetzt zum Schluss: § 5 Art. 2, § 10 Art. 4, § 11 Art. 2, § 12 Art 3, § 16 Art.3. In diesen Artikeln werden dem regierungsrat Kompetenzen zugestanden, die sein Wissen beim besten Willen um Meilen übersteigen!
Der Regierungsrat besteht aus 6 Politikern (Keine Fachleute!), und diese sollen
a) die einzelnen Pflichten der Hundehaltenden regeln
B) die Einzelheiten bzgl. Haltebwewillligung für "gefährliche" Hunde regeln und insbesondere die Rassentypenliste festlegen
c) die Einzelheiten zu den Voraussetzungen für eine solche Haltebewilligung regeln und konkretisieren
d) die Anerkennung von Hundeerziehungskursen und Prüfungen regeln (!)
e) Inhalt und Umfang der Erziehungskurse regeln (!)
f) die druchführung der Prüfungen regeln
g) festlegen, für welche Hunde keine Hundesteuer bezahlt werden muss
h) bestimmen , welche Halter von "gefährlichen" Hunde keine/weniger (?) Ausbildungen absolvieren müssen weil ihre Hundehaltung bisher nirgend angeeckt ist.
So und das alles in der Macht von NICHTFACHPERSONEN? Ich bin wirklich sprachlos. Ich bin wirklich schockiert, dass sowas überhaupt vorgelegt wird - das ist in meinen Augen die absolute Willkür!
Ich habe viele Gegenargumente anfangs nicht verstanden.
Aber nachdem ich das Gesetz studiert habe...; Ich bin absolut entsetzt, dass so ein Müll überhaupt entstehen kann!
Ich hoffe von ganzem Herzen, dass dieses Gesetz NICHT angenommen wird. Ich werde meine ganze Familie und Freunde im AG auffordern abstimmen zu gehen und NEIN zu stimmen - und ich kann dies nun mit Argumenten belegen, die einfach nicht zu übersehen sind.
Selbst wenn man der Meinung ist, dass es böse Kampfhunde gibt, die am besten alle eingezogen und eingeschläfert würden - aus politischer, demokratischer und staatsrechtlicher Sicht darf so ein Gesetz in meinen Augen einfach nicht realisisert werden!