Was die Hundehalter im Aargau erwarten wird! Teil 1

Das Thema erscheint auch unter den neuen Beiträgen, wenn du es einfach aktualisierst... es ist nicht notwendig, immer einen neuen Thread zu eröffnen. Das ist eigentlich selbsterklärend, wenn man beachtet, dass dieses Thema jetzt wieder diskutiert wird.

 
[QUOTE='Janine]ich habe am Freitag auch meine Plakate gekriegt und einige Aufgehängt! Am Abend waren alle wiede weg :idontknow: nach nochmaligem Aufhängen sind sie wieder weg! Da ich nicht weiss, ob es überhaupt eine Bewilligung gibt, dass wir diese Plakate aufhängen dürfen - den auf die Frage antwortet ja keiner - habe ich diese Aktion nun mal eingestellt. Ich will keine Busse erhalten oder der Verein eine Rechnung für die Entsorgung....hmm :thumbdown:

komisch finde ich auch, das die IG Giant Dogs eine Anfrage gemacht hatte - schon im Oktober - ob wir die Seite auf unserer HP und im Forum posten (mit Text darauf hinweisen was das genau ist) und ob wir die Aargauer MItglieder anschreiben sollen! Wir haben NULL Antwort gekriegt darauf ?( ...schade, den wir hätten gerne geholfen, aber wenn es nicht wichtig scheint :idontknow: !

Das einzige was ich fleissig gemacht habe und noch mache, sind Flyer in Briefkästen werfen und unter die Scheibenwischer klemmen!
[/QUOTE]Hallo Janine

Besten Dank für deine Bemühungen und deinen Einsatz. Relativ spät dein Anliegen mit der IG, wieso und wo der Knopf war, kann ich Dir auch nicht sagen, müsste ich zuerst beim Webmaster abklären.

Du bist ja auch auf Facebook aktiv. Wir haben das Thema Gestern auf Facebook besprochen. Hier mein Zitat aus Facebook:

Irgend eine Intelligenzbestie holt die aufgehängten Plakate wieder runter! Klare Anzeichen von Nervosität bei den Befürwortern. Beschähmend dass man zu solch primitiven Mitteln greifen muss um die Wahrheit zu verbergen!

In anderen Regionen hängen die Plakate, also können wir es als Sabotageakt zur Kenntnis nehmen. Da es sich hier um Politische Information und nicht um kommerzielle Werbung handelt, kannst Du auch die Briefkästen bearbeiten. Bezüglich den Rassenclubs, wurde eine Pressemitteilung in unserem Namen von der SKG an sämtliche Präsidenten versendet, die Reaktionen vielen unterschiedlich aus. Diesbezüglich schimpfen viele dagegen, aber nur wenige machen was dagegen.

Im generellen gesagt, hatten wir anhin einen schweren Stand in der Verbreitung und Aufklärung zu diesem missratenen Gesetzesentwurf, diesbezüglich eine AZ die alles versucht zu zensieren. Ein Tele M1 das eine verherende Berichterstattung wird von sich geben. Eine Tierwelt die uns abblitzen lässt... der ATS sowie der KVAG der mit Geld geschmiert wurde! Es hat uns jedoch nicht davon abgehalten zu kämpfen und mittlerweilen können wir sagen, dass ein klares JA ganz sicher nicht zu Stande kommt. Wir konnten vielen in der Zwischenzeit die Augen öffnen und in der KVAK gibt es diesbezüglich massiv Wiederstand. Nun geht es auf die Zielgerade und ich denke, wir sollten uns jetzt darauf konzentrieren, dass diejenigen welche sich gegen das Gesetz stemmen auch an die Urne gehen. Zudem müssen einige aktiviert werden, welche sich sonst nie an Abstimmungen beteiligen. Sollte jeder NEIN- Sager 3 Bekannte dazu bewegen können ein NEIN in die Urne zu legen, wären die Hoffnungen für ein NEIN noch besser gefestigt.

Gruss

Herder

 
[QUOTE='Herder]Besten Dank für deine Bemühungen und deinen Einsatz. Relativ spät dein Anliegen mit der IG, wieso und wo der Knopf war, kann ich Dir auch nicht sagen, müsste ich zuerst beim Webmaster abklären.
[/QUOTE]naja, das weiss ich auch erst seit gestern und nur weil wir Sitzung hatten und darauf zu sprechen kamen! Damals als ich euch im Facebook gefunden habe, mailte ich den Link direkt an unsere Präsidentin. Das sie aktiv wurde, wusste ich - aber nicht, das keine Reaktion kam, sonst hätte ich mich schon eher gemeldet, da alle unsere Aargauer Mitglieder zukünftige Rasselisten-Hunde hätten! ?(
 
schade das ich nicht für die aargauer mein NEIN geben kann :(
ich drücke den argauern alle daumen!
war immer froh wen ich aus zürich meinem hund einen artgerechten spaziergang im aargau machen konnte!
wollte sogar mal dem zuständigem amt damals ein dankeschön brief schreiben weil sie nicht so dumm sind wie die zürcher !!

 
[QUOTE='Herder]diesbezüglich eine AZ die alles versucht zu zensieren. Ein Tele M1das eine verherende Berichterstattung wird von sich geben.
[/QUOTE]Aargauer Zeitung, Argovia, Radio 32, Tele M1...gehört alles den AZ-Medien :(
 
Ich denke eben auch das es halt schon Schweizermentalität ist, nichts zu sagen und nacher dann wäffele, wenns zu spät ist.
Dazu kommt noch, dass das Gesetz nur einen Kanton betrifft und viele in anderen Kantonen, entweder zu weit weg sind, oder einfach denken: Betrifft mich nicht!
Das mit dem betrifft mich nicht, ist auch so ein typisches Phänomen hier.
Wenns einem nicht selber nacher an den Kragen geht oder man auf etwas verzichten muss, machen viele nichts.
Gibt ja viele Leute die nichts gegen Hunde haben, die aber einfach denken: Betrifft ja nicht mich.

Auch bei den HH ist das zu bemerken, die die es gar nicht betreffen wird interessiert es oft nicht so.

Ist hier aber mit allem so, egal ob Hunde, Steuern oder sonstiges..

 
Es ist in meinen Augen auch extrem beschämend, wie gewisse Personen und Verbände sich schmieren lassen mit Geld... und dass die Medien so reagieren - wobei: AZ hat ja den lieben Herrn De Schepper (ex Blick...) bei sich, zudem sind sehr viele Medienleute links orientiert, sprich Befürworter.

Aber dass man dann den Gegnern die Stimme verbietet, das ist einfach unter aller Sau.

:wall: Bananenrepublik Schweiz!!!

 
da hast du recht angie...

habe heute einer hundehaltern mit zwei bernersennen hunde ein flyer geben wollen...
sie gab es mir retour, weil sie bereits abgestimmt hätten, natürlich mit ja...

viel zu viele hundehaltern haben keinen blassen schimmer um was es überhaupt geht... es intressiert sie einfach nicht...

habe heute auch noch plakate aufgehängt und heute abend mache ich wieder eine briefkasten tour...

drücken wir mal die daumen, dass es wirklich nicht angenommen wird, sonst muss ich auswandern

 
[QUOTE='baliginaroxy]drücken wir mal die daumen, dass es wirklich nicht angenommen wird, sonst muss ich auswandern
[/QUOTE]Würde das Gesetz Deine Hunde betreffen?

Ich hätte nicht gedacht, dass das aarg. Hundegesetz, das von Zürich noch toppen könnte. :S

 
udi, meine roxy (gina lebt ja nicht mehr) ist schwarz weiss und hat leider ganz schlechte erfahrungen gemacht früher im hundelager in italien...
sie bellt auch gern mal und mit dem neuen gesetz könnte meine nachbarin die sich als einzige im ganzen haus daran stört mich ohne problem melden... und schon würde das theater los gehen...
ich arbeit nur 70 % bis ende januar und wenn ich keinen neuen job finde bis dahin, bin ich arbeitslos... somit sind meine finanzen vermutlich für das gesetz nicht hundegerecht...

 
Das mit den Finanzen gilt ja aber ebenfalls für die gelisteten Rassen..
oder für alle?
Sorry, hab mir den Text mehrfach durchgelesen, aber verstehe das Juristendeutsch immer noch nicht :S

Ich blick net durch... :shock:

 
also so wie ich es gelesen habe werden keine rassenlisten geführt
das optische erscheinungsbild zählt dann: z.b. schwarzer hund oder breiter massiger hund = gefährlich
und für eine haltebewilligung müssen die finanzen offen geleget werden...

ein hund also der bellt kann im schlimmsten fall beschlagnahmt werden wegen lärmbelästigung, so hab ich es gelesen und verstanden...

korrigiert mich bitte wenn ich das falsch verstanden habe...
irgendwi blicke ich selber auch nicht mehr durch, die einen schreiben und sagen das und andere schreiben und sagen wieder was anderes... ?( ?( ?(
kotz%20smiley.gif


 
Ich habe es auch so verstanden.
Aber die Haltebewilligung braucht man dann ja nur für die als gefährlich eingestuften Hunde oder?

Muss auch sagen, auf einer Website liest man das, auf der anderen jenes, bin auch total verwirrt :S
Vielleicht bin ich aber auch schwer von Begriff :ugly:

 
dann wären wir bereits zwei die schwer von begriff sind...
ich denke es ist einfach unverständlich, weil so unklar definiert...

und pro und contra kämpfen gegen einander mit allen mitteln, so entstehen noch mehr verwirrungen...

 
Immerhin bin ich net allein ;)

Ja das ist es eben und ich habe bis jetzt nirgends im inet gefunden, das mal jemand genau erklärt hat, was jetzt das genau heisst (also in nicht-juristendeutsch)..

 
Ich glaube, dass es eine Bewilligunsgpflicht für bestimmte Rassen und für alle Molosser ab 25 kg gibt.
Aber richtig steig ich da auch nicht durch.
Das mit dem darlegen der Finanzen zu Haltung eines Hundes empfinde ich als Eingriff in die Persönlichkeit und somit auch das Verletzen der selbigen. Ausserdem geht der ganze finanzielle Aufwand zu Lasten der Hundehalter.
Das darf doch echt alles nicht wahr sein. Und die Hundehalter, die es nicht betrifft, denen ist es total egal.
Ach ja und alle anderen grösseren Hunde wie Schäferhunde, Retriever und andere und deren Mischlinge, sind wiedermal fein raus.
Ich könnte grad echt wieder aus der Haut fahren.
Die Solidarität unter den Hundehalter ist zum Kotzen.

 
§ 10 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial; Halteberechtigung

1 Das Halten eines Hundes, der einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial angehört, bedarf vorgängig einer Berechtigung durch den Kanton.

2 Absatz 1 gilt auch für Kreuzungstiere und Hunde, deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial abstammen.



4 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten, insbesondere bezeichnet er die Rassetypen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Rassetypenliste)

Also: Es wird nach der Abstimmung vom Regierungsrat eine Rassetypenliste erstellt. Das macht das Ganze noch viel unberechenbarer (heute nehmen wir die Rasse auf die Liste, morgen dann die noch dazu... --> Willkür?!)

Und: Mischlingshunde, die aussehen wie ein Hund dieser Rassetypenliste, benötigen ebenfalls eine Bewilligung --> und wer macht die hohle Hand und verdient kräftig dabei??

Das mit den Molossern und den Hunden über 25 kg war meines Wissens Bestandteil einer Vorlage von 2009 und wurde "dank" der Verhandlungen des KVAKs wieder gestrichen *ironieoff*

 
einerseits steht:

§ 10:

Listenhunde: Bei Mischlingshunden erfolgt die Einteilung zur Rasseliste, und der damit verbundenen Bewilligungspflicht, einzig aufgrund ihres optischen Erscheinungsbildes; das Wesen und der Charakter spielt absolut keine Rolle.

• Somit kann es passieren, dass ein Boxer/Labradormischling mit schwarzem Fell zur Rasseliste gezählt wird, weil sein Äusseres Teile der Bevölkerung ängstigen kann.

• Wehrt sich der Hundehalter, so wird ein Gutachten erstellt, auf welches die Zu- oder nicht Zuteilung erfolgt. Da bei einer Nichtzuteilung die Kosten vom Kanton getragen werden müssen, wird jeder etwas bulligere Mischling der Rassenliste zu gewiesen. Denn dann bleiben die Kosten für die Expertise beim Hundehalter hängen.
und:



§ 11 Abs. e): ??für die Haltebewilligung müssen die finanziellen Verhältnisse offen gelegt werden, damit eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung gewährt werden kann.??
•Es gibt durchaus sehr viele Leute, die kein grosses Finanzbudget aufweisen, aber ihren Hunden ein ganz tolles Leben bieten und sehr verantwortungsvoll sind – auch gegenüber Mitmenschen.
• Ausserdem werden hier wieder nur die Listenhundehalter angeschaut, denn z.B die Kosten für einen grösseren Nichtlistenhund liegen sicher etwa gleichauf wie die für einen Listenhund.?? Des weiteren gibt es eine Privatsphäre auf die jeder ein Recht hat und die hier klar verletzt würde.

auf der anderen Seite steht:

Hunde mit erhöhtem GefährdungspotentialBewilligungspflicht

Das nun vorliegende kantonale Hundegesetz sieht vor, für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential die Halterinnen und Halter in die Pflicht zu nehmen. Das Halten eines Hundes, der einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotential angehört, bedarf vorgängig einer durch den Kanton erteilten Bewilligung.

Zum Halten eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential sind folgende Voraussetzungen nötig:

• Mindestens 18 Jahre alt

• Nicht wegen Delikten verurteilt und keine laufenden Strafuntersuchungen

• Besuch einer vertieften Ausbildung mit Prüfung• Eine ausreichende Haftpflichtversicherung

Nach dem Tod des Hundes erlischt diese Bewilligung. Wird ein neuer Hund angeschafft, muss wieder eine neue Bewilligung beantragt und ausgestellt werden.

Rassetypenliste

Im Gesetz wird bewusst auf ein Rasseverbot verzichtet. Der Kanton erachtet es als sinnvoll, den Hundehalter in die Pflicht zu nehmen.

Der Regierungsrat bestimmt die Rassetypenliste.

Leinenpflicht

Potentiell gefährliche Hunde sind im öffentlichen Raum immer an der kurzen Leine zu führen. Ausgenommen davon ist, wenn der Inhaber der Halteberechtigung den Hund führt.

da blicke ich wirklich absolut nicht mehr durch!!!!!!!!

hab gestern mit einer nachbarin gesprochen, die meinte es sei gar nicht möglich so was zu machen, betreffend finanzen und hunde einschläfern... und es betreffe ja eh nur die "gefährlichen" hunde....

aber JEDER hund kann gefährlich gemacht werden... und was genau ist gefahr???? jeder definiert das doch anders... ich weiss jetzt seit gestern abend nicht mehr was richtig ist... ;( :S ?(

 
im endefeckt wird es aber alle irgendwie betreffen...es wurde ja schon angekündigt,dass die hundesteuer erhöt wird