Hallo zusammen!
Nur zur Richtigstellung: der gesichtete Hund war ALLEINE unterwegs!!! Sonst wäre er wohl auch nicht aufgefallen... Das war ja nur die Aussage einer TK, dass Mudi bei jemandem sein sollte.
@ deschenb: Ja, das wäre toll, wenn Du ein paar Flyer aufhängen könntest! Das ist leider so gar nicht mehr meine Gegend, und ich kenne mich da gar nicht aus. Ich habe noch gesehen, dass es 2 Tierärzte in Grosshöchstetten gibt. Leider habe ich keine Mailadressen gefunden. Werde dort auch noch anrufen... Und bei der Gemeinde und der Jagdaufsicht.
@ cristina: Danke für den Tip mit den Videokameras! Vielleicht würde man ihn dort drauf sehen! Muss ich gleich nachfragen!
fftopic: @ merenwen, Yaju und LavaK: Wenn ich mein Tier jemandem zur Aufsicht/in Obhut gebe, kann dieser das Tier zwar nicht selbst behalten oder verschenken, es aber verkaufen (und das Geld behalten). Es kann Situationen geben, wo das ganz hilfreich ist. Schreibe aus eigener Erfahrung... Das ist noch eine Gesetzeslücke.
Wenn ich ein Tier finde, bin ich verpflichtet, es zu melden. Ab Meldedatum beginnen die 2 Monate zu laufen. Wenn die vorbei sind und niemand das Tier zurückfordert, kann ich das Tier behalten (wenn ich denn will). Das ist so, weil man annimmt, dass ein besorgter und fürsorglicher Halter sich binnen 2 Monaten um sein Tier bemüht, und das Tier sich in dieser Zeit an den neuen Halter gewöhnt hat. Gemeldet werden muss das Tier bei der kantonalen Meldebehörde.
Wer ein Tier findet oder Stiehlt darf es laut Gesetz weder einfach behalten, noch verkaufen. Der Verkauf gestohlener Wahre gilt als Hehlerei und ist strafbar! Ebenso der Kauf, weshalb man auch als Käufer dazu verpflichtet ist, sich über die Herkunft einer Wahre zu informieren!
Liebi Grüesslis - Martina