Quelle: Schaffhauser Nachrichten, Leserbriefe
Die Pflicht und das Richtige getan Von robin blanck Für Wirbel hat der Einzug einer Rottweilerhündin gesorgt. Im Zentrum steht die Frage: War das Vorgehen der Behörden gerechtfertigt? Rückblick: Hund und Haltung wurden 2008 mehrfach untersucht. Mit Auflagen wurde eine Bewilligung für die Haltung danach erteilt. Seither kam es immer wieder zu Vorfällen, Mensch und Tier seien massiv belästigt worden, wie verschiedenste Personen, darunter Fachleute, bestätigen. Der nach dem Einzug erfolgte Wesenstest – ebenfalls durch Experten – ergab, dass sich das Verhalten des Tieres verschlechtert hat, die Gutachter empfahlen Einschläferung. Im Lichte dieser Vorgeschichte erfolgte der Einzug durch das von sogenannten Tierschützern angefeindete Veterinäramt weder überraschend noch ungerechtfertigt. Die zuerst gewählte Lösung, welche die Interessen der Beteiligten berücksichtigt, bestand in der Auferlegung der Leinen- und Maulkorbpflicht sowie dem Besuch eines Kurses. Leider hat sich das nicht bewährt. Deshalb ist es die im Hundegesetz festgelegte Pflicht der Behörden einzugreifen, sofern die «Sicherheit von Mensch und Tier» auf dem Spiel steht. Ausnahmslos alle Experten sind sich einig, dass von diesem Tier eine Gefährdung ausgeht. Anders ausgedrückt: Die Behörden müssen das Tier einziehen, um Schlimmeres zu verhindern, das gebietet das Recht der Allgemeinheit auf Sicherheit. Auch der Angriff eines Rottweilers auf einen Zweijährigen im Herblingertal vor einem Jahr hat bewiesen, dass Vorsicht angezeigt ist. Die Verantwortlichen haben beim aktuellen Fall nicht mit übertriebener Härte reagiert, das illustriert nicht zuletzt der Umstand, dass der Besitzerin entgegen der Praxis ein Besuchsrecht gewährt wurde. Diese Nachsicht hat dazu beigetragen, dass die Entführung gelang. Bleibt zu hoffen, dass das Tier gefunden wird, ehe jemand zu Schaden kommt.
Ich habe mir erlaubt, den Leserbrief hier zu posten, ich denke, mehr ist dazu nicht zu sagen!